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Susanne Hehenberger / Unkeusch wider die Natur

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lebens, Verzweifflung oder aus einer andrer besorgenden forcht, schrecken undt<br />

unwillen« gemacht habe und <strong>die</strong>se aus freiem Willen zu wiederholen und zu<br />

beschwören bereit sei. 155 Georg Dörffl bejahte. Sein Geständnis war somit rechtsgültig.<br />

Das Geständnis eines Beschuldigten allein kam aber keinem Corpus delicti<br />

gleich. Soviel ahnte vermutlich auch der Pöggstaller Landgerichtsverwalter, als er<br />

<strong>die</strong> Verhörprotokolle nach Wien sandte, um ein rechtliches Gutachten einzuholen.<br />

Die Rechtsgelehrten konstatierten, dass <strong>die</strong> Aktenlage zur Verfassung eines Pareres<br />

»insufficient« sei. Mangels vorliegender Beweise sei <strong>die</strong> Untersuchung fortzusetzen.<br />

Georg Dörffls Sohn Georg und <strong>die</strong> Dienstmagd Sophia Steinbergerin wurden<br />

vom Gericht vorgeladen. Warum der Landgerichtsverwalter gerade <strong>die</strong>se zwei<br />

und nicht andere Familien- bzw. Haushaltsangehörige vorladen ließ, stellt sich erst<br />

bei weiterer Lektüre des Protokolls heraus. Der junge Georg Dörffl wurde am 4.<br />

Februar 1699 damit konfrontiert, dass er wohl wisse, weshalb sein Vater vor Gericht<br />

stehe. Er sei es ja schließlich gewesen, der sich geäußert habe, dass er <strong>die</strong><br />

Untat seines Vaters nicht mehr verschweigen könne und der Herrschaft anzeigen<br />

müsse, »in besorgung Er mögte sonst einbussen, undt umb haus undt hoff kommen«.<br />

Der junge Georg Dörffl hatte, wie sich später herausstellen sollte, mit dem<br />

Laimbacher Dorfrichter über <strong>die</strong> schwerwiegenden Probleme gesprochen, <strong>die</strong> ihm<br />

sein Vater bereitete. Der Dorfrichter hatte vermutlich dem Landgericht Pöggstall<br />

Bescheid gegeben und den Prozess damit ins Rollen gebracht. Worüber aber hatte<br />

der junge Dörffl mit dem Dorfrichter gesprochen? Wahrscheinlich über jene Beobachtungen,<br />

<strong>die</strong> sich auch im Protokoll verzeichnet finden: Die Kinder hätten ihm<br />

erzählt, den »Ahnl« (Großvater) auffällig oft im Kuhstall gesehen zu haben.<br />

Daraufhin habe der junge Dörffl als Hausherr angeordnet, dass Kinder und<br />

Gesinde »den Ahnl« weiterhin beobachten sollen. Eines Tages habe ihm <strong>die</strong><br />

Dienstmagd Sophia Steinbergerin erzählt, dass sie den alten Georg Dörffl im Stall<br />

»auf der Kuh« gesehen habe. Er habe seinen Vater zwar sofort darauf angesprochen,<br />

doch <strong>die</strong>ser »habe Ihme aber starck angefahren undt gesagt, Es vergingen<br />

Ihme solche sachen«. Darauf habe er sich mit seinem Vater »weiters darvon zu<br />

reden [...] nit getrauet«. 156 Möglicherweise wollte sich der junge Dörffl nur einen<br />

Ratschlag vom Laimbacher Richter holen, wahrscheinlicher aber ist, dass er durch<br />

<strong>die</strong>ses Gespräch eine direkte Denunziation umgehen wollte.<br />

Eine zentrale Rolle im Verfahren gegen Georg Dörffl spielte <strong>die</strong> angebliche<br />

Augenzeugin Sophia Steinbergerin. Sie schilderte nicht nur ihrem Hausherrn, sondern<br />

auch dem Landgericht, dass sie den alten Dörffl im Kuhstall gesehen habe, als<br />

sie Stroh für eine schreiende Sau holen wollte. Die Verhörenden verlangten eine<br />

genauere Beschreibung ihrer Beobachtung. Sie wurde gefragt, ob Georg Dörffl <strong>die</strong><br />

Hosen heruntergelassen hatte, ob er sich eines Hilfsmittels be<strong>die</strong>nte und ob er tatsächlich<br />

in <strong>die</strong> Kuh eingedrungen sei. Nach ihrer Beobachtung hatte sich Georg<br />

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