Susanne Hehenberger / Unkeusch wider die Natur
Susanne Hehenberger / Unkeusch wider die Natur
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siebten Titul: »Von verschidenen schwären fleischlichen Vermischungen, so sich<br />
zwischen Christen, Juden, Türcken, und anderen Unglaubigen; Item Todten-<br />
Cörperen, auch anderen Persohnen zutragen«. Sexuelle Handlungen zwischen<br />
Angehörigen unterschiedlicher religiös-kultureller Herkunft seien an sich sodomitisch,<br />
da Nicht-ChristInnen in den Augen der christlichen Rechtsgelehrten mit<br />
Tieren gleichzusetzen sind. Andererseits – und hier wird Frölichs Argumentation<br />
<strong>wider</strong>sprüchlich – seien <strong>die</strong>se Handlungen aber nicht »<strong>wider</strong>natürlich« und deshalb<br />
nicht wie Sodomie zu bestrafen.<br />
»Denen Sodomitischen Vermischungen wird nicht vngleich gehalten <strong>die</strong> fleischliche<br />
Unzucht, <strong>die</strong> ein Christ mit einer Jüdin, Türckin, und anderen unglaubigen Persohnen<br />
vollbringt, indeme dergleichen Persohn, wie ein Hund geschetzt, und also interpretativè<br />
<strong>die</strong> Unzucht mit einem Viech, gegen unseren Glauben zu sagen, getriben wird, <strong>die</strong>weilen<br />
aber dergleichen Vermischung der <strong>Natur</strong> nicht zu<strong>wider</strong> laufet, also kan selbe auch, als ein<br />
wahre Sodomiterey nicht gestrafft werden [...]« (Frölich 1696:265).<br />
Während Frölich sexuelle Praktiken zwischen Menschen unterschiedlicher religiös-kultureller<br />
Herkunft nicht als »wahre Sodomiterey« begreift, bringt er<br />
Leichenschändung (Frölich 1696:266) gar nicht mit Sodomie in Verbindung.<br />
Mitte des 18. Jahrhunderts verfasste der niederösterreichische Jurist und Regierungsrat<br />
in Justizsachen Franz Joseph Bratsch einen wissenschaftlichen Kommentar<br />
zur Ferdinandea, in dem er Fallbeispiele, Zitate von bekannten Rechtsgelehrten<br />
sowie Resolutionen oder Novellen zu den einzelnen Artikeln der niederösterreichischen<br />
Landgerichtsordnung anführt. Der Ruhm, den er sich damit eingehandelt<br />
hat, dürfte sich in Grenzen gehalten haben, denn Franz Joseph Bratsch<br />
wird in keiner der einschlägigen Biographien des deutschen Sprachraums angeführt.<br />
Sein Werk erfuhr keine weiteren Auflagen und fand bislang kaum<br />
Beachtung.<br />
In einer »Vorrede an den geneigten Leser« erklärt Franz Joseph Bratsch, dass<br />
über <strong>die</strong> Ferdinandea bis zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt noch kein Handbuch erschienen sei,<br />
deshalb habe er<br />
»Anmerckungen von Articul zu Articul abgefasset, anbey auch aller Orten <strong>die</strong> Stellen,<br />
welche über <strong>die</strong> Ferdinandeische Land=Gerichts=Ordnung zu mehrerer, und ausführlichen<br />
Belehrung nachzuschlagen seynd, mühesam beygerucket, dann alle weiters hier<br />
Lands in denen peinlichen Sachen geschöpfte Hof=Resolutionen, Patenten, Generalien,<br />
und Novellen in behöriger Ordnung versammlet, und endlich nach dem Beyspiel des<br />
berühmten Benedicti Carpzovii einige Praejudicia [...] mitangeführet« (Bratsch<br />
1751:o.A.)<br />
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