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Susanne Hehenberger / Unkeusch wider die Natur

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schleust. Vnd were solche Mißthat, wo sie Gerichtlich möchte fürkommen, mit<br />

Verbannung oder nach erachtung deß Richters, in andere dergleichen wege zu straffen.<br />

Die andere weise, wird entweder mit Menschen <strong>die</strong> zu gleichförmiger oder zu vnterschiedener<br />

natürlicher Eygenschafft, Mannlichen oder Weyblichen Geschlechts erschaffen<br />

begangen. Mit Menschen von gleichförmiger <strong>Natur</strong> deß Geschlechts geschicht sie in<br />

zweyerley gestalt, als nemlich, wann ein Mannsperson mit der andern, oder ein<br />

Weibsperson mit der andern, jedes an seinem natürlichen gleichförmigen Geschlecht,<br />

lästerliche, vnnatürliche Vnkeuschheit treibt. Mit Menschen von vnterschiedner<br />

Eygenschafft deß Geschlechts, geschicht vnnatürliche Sodomitische Vnkeuschheit auch<br />

in zweyerley wege, als wann eheliche oder sonst andere beyschlaffende Manns vnd<br />

Weibspersonen eingepflantzete Ordnung der <strong>Natur</strong> verlassen, vnd weder an gebührlichen<br />

Gliedern, noch gebürlicher gestalt, jre Vnkeuschheit üben vnd vollbringen. Die dritte<br />

weise der vnnatürlichen Sodomitischen Mißhandlunge, ist <strong>die</strong> aller grewlichste: Als<br />

wann jrgendein Mensch, es seye Mann oder frauw, mit vnvernünfftigen Thieren Vnkeuschheit<br />

treibt« (Damhouder 1581:161).<br />

Masturbation ist in Damhouders Augen <strong>die</strong> geringste Form, Bestialität hingegen<br />

<strong>die</strong> schlimmste vorstellbare Ausprägung devianter Sexualität. Bemerkenswert ist,<br />

dass der Rechtsgelehrte nicht nur sexuelle Handlungen zwischen Frauen, sondern<br />

auch solche zwischen Frauen und Tieren anspricht.<br />

»Und ist zu wissen, daß alle <strong>die</strong> jenige so mit erzehlten Sodomitischen Sünden behafft<br />

(allein <strong>die</strong> von der ersten art [Masturbation] außgenommen) ob ihnen gleich keine außdrückliche,<br />

gewisse oder vnwandelbare Straff geordnet, dannoch auß althergebrachter<br />

Gewonheit, in vnsern Landen, gemeiniglich mit dem fewer, vom Leben zum Tod, eins<br />

theils also lebendig, eines theils vorhin mit dem Stricke erwürgt, gerechtfertigt werden.<br />

Wie denn auch Göttliche Allmächtige Majestät, im alten Testament, durch den heiligen<br />

Propheten Mosen, gegen Sodomitischer Mißhandlungen zwischen Mannspersonen, vn<br />

wo etwa Manns oder Weibspersonen, mit vnvernünfftigen Thieren sich dergleichen verwircken<br />

möchten, <strong>die</strong> Straff zum Todt fürzunemen ernstlich befohlen. Es wird aber solchem<br />

Göttlichen vnd gewöhnlichen Weltlichen Rechte nach, in sträfflicher verfolgunge<br />

Sodomitischer Mißhandlungen, <strong>die</strong> mit vnvernünfftigen Thieren begangen, also gestalten,<br />

daß eben dasselbig Thier zugleich mit dem Vbelthäter sterben, vnn muß verbrannt<br />

werden« (Damhouder 1581:161).<br />

Die strenge Bestrafung – abgesehen von der milder zu ahndenden Masturbation<br />

sollen SodomitInnen lebendig bzw. nach vorheriger Erdrosselung verbrannt werden<br />

– wird von Jost Damhouder mit Verweis auf <strong>die</strong> Bücher Moses und das<br />

Gewohnheitsrecht gerechtfertigt. In Fällen von Bestialität müssten auch <strong>die</strong> Tiere<br />

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