Susanne Hehenberger / Unkeusch wider die Natur
Susanne Hehenberger / Unkeusch wider die Natur
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solch liederliches Band niemalls bey mir so lang gedultet«. Über das allgemeine<br />
Verhalten von Magdalena Gallin sagte sie:<br />
»Ich kenne <strong>die</strong>se schon einige Jahre [...] ich habe mir mit <strong>die</strong>ser Persohn niemallens viel<br />
zu reden gemachet, weillen sie wie alle Leüthe sagen, ein liederliches Band ist, und wann<br />
sie einen Wein in dem Kopf hat, so redet sie wie ein Narr daher, sonst ist mir von ihrer<br />
ganzen Aufführung nichts bekannt«.<br />
Zwei andere Zeuginnen, Elisabeth und Catharina Strandlin aus Karlsstift, bestätigten<br />
nur, dass ihnen <strong>die</strong> Inquisitin bekannt, nicht aber, dass <strong>die</strong>se drei Tage lang<br />
zum Waschen und Flicken bei ihnen gewesen sei. Mit der Aussage, sie »hätten<br />
selbe auch nicht geduldet, weillen ihr <strong>die</strong> Leüthe nachreden, daß sie alles mit gehen<br />
läst«, werteten sie den Ruf der Inquisitin nicht gerade auf, obwohl sie einschränkten,<br />
sie könnten ihr aber sonst nichts Übles nachsagen.<br />
Während Magdalena Gallins Leumund im Laufe des Prozesses immer mehr litt,<br />
wurde Isaak Löbls Ruf von den einvernommenen ZeugInnen nicht »beschädigt«.<br />
Die aus Neubistritz eingeholte Aussage von Isaak Löbls Schwager Joel Pinkas enthielt<br />
sich jeder Wertung. Joel Pinkas bestätigte, dass sein Schwager einige Zeit bei<br />
ihm als Pottaschenbrenner gearbeitet hatte. Er könne ihm weder »was Guttes noch<br />
Böses« nachsagen.<br />
Nach der ergebnislosen Confrontation der beiden wurde Magdalena Gallin von<br />
einer Hebamme untersucht, <strong>die</strong> »nicht <strong>die</strong> mindeste Spur einer Schwangerschaft«<br />
finden konnte. Das neunte und zugleich »letzt-beharrliche Constitutum« mit den<br />
beiden Inhaftierten fand am 2. Dezember statt. Nach der nochmaligen Bestätigung<br />
aller gemachten Aussagen wurde das Inquisitionsverfahren am 4. Dezember 1779<br />
abgeschlossen. Protokolle und Akten gingen an <strong>die</strong> Landeshauptmannschaft. Mehr<br />
als zwei Monate vergingen, bis ein sechsköpfiges juristisches Kollegium 76 das zur<br />
Urteilsfindung notwendige rechtliche Gutachten verfasst hatte. Das Parere datiert<br />
vom 10. Februar 1780. Es fasst in sieben Absätzen <strong>die</strong> Aktenlage und <strong>die</strong> (wenn<br />
auch zum Teil nur einseitigen) »Bekantnusse« aus den verschiedenen Verhören<br />
zusammen, um dann formal und materiell für eine Arbeits- und Haftstrafe zu plä<strong>die</strong>ren.<br />
Formal bereite das fehlende Corpus delicti eine Schwierigkeit, welches bei<br />
sexuellen Delikten durch ein beiderseitiges Geständnis konstituiert wird. Da in <strong>die</strong>sem<br />
Falle nur ein einseitiges Geständnis vorliege, könne lediglich eine »poena<br />
extraordinaria« verhängt werden. Obwohl nur Magdalena Gallin von verbotenen<br />
sexuellen Praktiken sprach, lasse »der ganze Charactere, und <strong>die</strong> Gemüths beschafenheit<br />
<strong>die</strong>ser beyden mehr als Viehisch unverschämten Persohnen fast keinen vernünftigen<br />
Zweifel übrig [...], d[as]s <strong>die</strong>se abscheuliche Müssethatten von ihnen<br />
ganz sicher, und vielleicht mehrfältig werden vollbracht worden seyn«. Isaak Löbl<br />
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