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Susanne Hehenberger / Unkeusch wider die Natur

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solch liederliches Band niemalls bey mir so lang gedultet«. Über das allgemeine<br />

Verhalten von Magdalena Gallin sagte sie:<br />

»Ich kenne <strong>die</strong>se schon einige Jahre [...] ich habe mir mit <strong>die</strong>ser Persohn niemallens viel<br />

zu reden gemachet, weillen sie wie alle Leüthe sagen, ein liederliches Band ist, und wann<br />

sie einen Wein in dem Kopf hat, so redet sie wie ein Narr daher, sonst ist mir von ihrer<br />

ganzen Aufführung nichts bekannt«.<br />

Zwei andere Zeuginnen, Elisabeth und Catharina Strandlin aus Karlsstift, bestätigten<br />

nur, dass ihnen <strong>die</strong> Inquisitin bekannt, nicht aber, dass <strong>die</strong>se drei Tage lang<br />

zum Waschen und Flicken bei ihnen gewesen sei. Mit der Aussage, sie »hätten<br />

selbe auch nicht geduldet, weillen ihr <strong>die</strong> Leüthe nachreden, daß sie alles mit gehen<br />

läst«, werteten sie den Ruf der Inquisitin nicht gerade auf, obwohl sie einschränkten,<br />

sie könnten ihr aber sonst nichts Übles nachsagen.<br />

Während Magdalena Gallins Leumund im Laufe des Prozesses immer mehr litt,<br />

wurde Isaak Löbls Ruf von den einvernommenen ZeugInnen nicht »beschädigt«.<br />

Die aus Neubistritz eingeholte Aussage von Isaak Löbls Schwager Joel Pinkas enthielt<br />

sich jeder Wertung. Joel Pinkas bestätigte, dass sein Schwager einige Zeit bei<br />

ihm als Pottaschenbrenner gearbeitet hatte. Er könne ihm weder »was Guttes noch<br />

Böses« nachsagen.<br />

Nach der ergebnislosen Confrontation der beiden wurde Magdalena Gallin von<br />

einer Hebamme untersucht, <strong>die</strong> »nicht <strong>die</strong> mindeste Spur einer Schwangerschaft«<br />

finden konnte. Das neunte und zugleich »letzt-beharrliche Constitutum« mit den<br />

beiden Inhaftierten fand am 2. Dezember statt. Nach der nochmaligen Bestätigung<br />

aller gemachten Aussagen wurde das Inquisitionsverfahren am 4. Dezember 1779<br />

abgeschlossen. Protokolle und Akten gingen an <strong>die</strong> Landeshauptmannschaft. Mehr<br />

als zwei Monate vergingen, bis ein sechsköpfiges juristisches Kollegium 76 das zur<br />

Urteilsfindung notwendige rechtliche Gutachten verfasst hatte. Das Parere datiert<br />

vom 10. Februar 1780. Es fasst in sieben Absätzen <strong>die</strong> Aktenlage und <strong>die</strong> (wenn<br />

auch zum Teil nur einseitigen) »Bekantnusse« aus den verschiedenen Verhören<br />

zusammen, um dann formal und materiell für eine Arbeits- und Haftstrafe zu plä<strong>die</strong>ren.<br />

Formal bereite das fehlende Corpus delicti eine Schwierigkeit, welches bei<br />

sexuellen Delikten durch ein beiderseitiges Geständnis konstituiert wird. Da in <strong>die</strong>sem<br />

Falle nur ein einseitiges Geständnis vorliege, könne lediglich eine »poena<br />

extraordinaria« verhängt werden. Obwohl nur Magdalena Gallin von verbotenen<br />

sexuellen Praktiken sprach, lasse »der ganze Charactere, und <strong>die</strong> Gemüths beschafenheit<br />

<strong>die</strong>ser beyden mehr als Viehisch unverschämten Persohnen fast keinen vernünftigen<br />

Zweifel übrig [...], d[as]s <strong>die</strong>se abscheuliche Müssethatten von ihnen<br />

ganz sicher, und vielleicht mehrfältig werden vollbracht worden seyn«. Isaak Löbl<br />

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