Susanne Hehenberger / Unkeusch wider die Natur
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Todesurteil gefällt. In derselben Zeitspanne wurden, so Strnadts Aufzeichnungen,<br />
zehn weitere Menschen wegen Zauberei, Diebstahl, Mord, Ehebruch, Fornikation,<br />
Kindsmord und Viehzauber hingerichtet. 120 Zu fünf der sieben Sodomieprozesse<br />
sind noch gerichtliche Aufzeichnungen überliefert. Keine Akten fand ich zum<br />
Prozess gegen Martin Pfusterschmid im Jahr 1598, der wegen Diebstählen und<br />
Bestialität enthauptet und verbrannt worden war sowie zum Prozess gegen Hans<br />
Siberer, 1618 ebenfalls wegen Diebstählen und Sodomie enthauptet und verbrannt<br />
(Strnadt 1909:228; 231). Zwar wurden <strong>die</strong> Archivbestände des Kollegiatsstifts<br />
Spital am Pyhrn in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts durch den Archivar<br />
Johann Adam Wolfgang Trauner geordnet, doch zerstörte ein Brand im Jahr 1841<br />
viele Archivalien und hatte zudem indirekt verlustreiche Folgen. Bei der Auslagerung<br />
der unverbrannten Schriftstücke gingen einige verloren, <strong>die</strong> übrigen wurden<br />
an öffentlich zugänglichen Orten gelagert und viele davon mit der Zeit zweckentfremdet<br />
(OÖLA:F14a). Deshalb sind auch <strong>die</strong> erhaltenen Sodomieprozesse nur<br />
fragmentarisch überliefert.<br />
Am 4. November 1594 befahl der Spitaler Hofrichter Antonius Soyer dem Windischgarstner<br />
Amtmann Wolf Khern, dass er <strong>die</strong> Landhuber des Gerichtsbezirks<br />
am folgenden Dienstag ins Stift bringen solle, um »ain Malefiz Person« zu bewachen<br />
und den Tag darauf vor <strong>die</strong> Schranne zu führen. 121 Die Aussagen des Beschuldigten<br />
Leonhard Finsterrigler sind schriftlich in zwei Protokollen überliefert:<br />
einerseits in einer »Bekhantnuß« und andererseits in einer »Urgicht«. 122 Während<br />
<strong>die</strong> »Bekhandtnuß« sauber geschrieben, aber unstrukturiert ist, trifft auf <strong>die</strong><br />
»Urgicht« genau das Gegenteil zu: sie ist inhaltlich strukturiert, zeigt aber durch<br />
viele Streichungen und Einfügungen ein chaotisches Schriftbild. Der entscheidende<br />
Unterschied zwischen den beiden Protokollen ist jedoch inhaltlicher Art: In der<br />
»Bekhandtnuß« findet sich kein Wort von sodomitischen Praktiken, in der Urgicht<br />
dagegen treten <strong>die</strong> angeblich von Leonhard Finsterrigler praktizierten sexuellen<br />
Sünden (Fornikation, Ehebruch und Sodomie) in den Vordergrund. Unter der<br />
Folter habe der Inquisit gestanden,<br />
»Das Er auß eingebung des laidigen Sathanß als Er noch bey seinen brudern ge<strong>die</strong>net,<br />
und ledigs standts gewesen mit ain schof frischling, Item mit ainer Khalben mer mit<br />
anderen dihren unterschiedlichen mallen <strong>die</strong> Sodomitische Viehische Unzucht begangen<br />
[habe]«.<br />
Als er als Knecht bei verschiedenen Bauern arbeitete, habe er »gleichfals mit<br />
ainer Gaiß bemelte vihische Unzucht volbracht. [...] ain Khue angangen. [...] auch<br />
mit ainer Gaiß Item mit ainer Khue Unzucht triben. [...] auch ain Khalben angangen«.<br />
Den Gipfelpunkt sodomitischer Sündhaftigkeit bilden aber Leonhard<br />
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