Susanne Hehenberger / Unkeusch wider die Natur
Susanne Hehenberger / Unkeusch wider die Natur
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BürgerInnen <strong>die</strong> Gnade zu erweisen, sie vorzeitig der Haft zu entlassen.<br />
54 Dieser strafverschärfende Umstand findet sich auch in der Josephina, Art. 19, §19.<br />
55 NÖLA, HA Scheibbs, Hs. 3/30 (Schwartz Register und Prothocol), pag. 231.<br />
56 Vgl. Ferdinandea, Art. 9-25 und Leopoldina, II, Art. 4-16;<br />
57 Theresiana, Art. 25 §1.<br />
58 Strnadt schreibt unter Bezugnahme auf Byloff den Beisitzern kaum mehr als <strong>die</strong><br />
Funktion »äußerlichen Beiwerks« zu. Die Abstimmung in der Schranne über das vom<br />
Bannrichter vorgelegte Urteil sei »bloßer Schein« gewesen. Strnadt 1909:49, Anm. 1.<br />
Ich kann <strong>die</strong>sen Eindruck an meinem Quellenkorpus bestätigen. Wenn der<br />
Bannrichter in der schriftlichen Kommunikation mit dem Landgerichtsverwalter<br />
bereits ein Urteil skiziiert hatte, wurde <strong>die</strong>ses in der Regel auch gefällt.<br />
59 Eine Inszenierungsvorlage für so einen öffentlichen Rechtstag verfasste der obderennsische<br />
Bannrichter Franz Starck von Didenhofen mit seinem 1630 publizierten<br />
Büchlein: Kurzer Criminal-Proceß Wie solcher [...] auff dem Landt an denen Malefiz<br />
Rechtstagen practicieret würdet. Abgedruckt in: Strnadt 1909:145-151.<br />
60 Der Quellenbestand wurde 1865 skartiert nach einer Justizministerialverordnung vom<br />
24.10.1849. Vgl. NÖLA, KGA Stockerau, K. 1281.<br />
61 Vgl. <strong>Hehenberger</strong> 2002a:38-56.<br />
62 OÖLA, HA Freistadt, Sch. 25.<br />
63 Wenn nicht anders angegeben, beziehe ich meine Informationen aus den im<br />
Oberösterreichischen Landesarchiv überlieferten Akten zum Prozess gegen Isaak<br />
Löbl und Magdalena Gallin: OÖLA, HA Freistadt, Sch. 23. Bei Quellenzitaten habe<br />
ich <strong>die</strong> Interpunktion zwecks besserer Lesbarkeit verändert, <strong>die</strong> Orthographie wurde<br />
beibehalten. Auslassungen und Hinzufügungen sind durch eckige Klammern markiert.<br />
64 Vgl. Artikel »Ansagen« in: Adelung 1/1811:352.<br />
65 Der Begriff »Diener« trägt neben der in <strong>die</strong>sem Zusammenhang gemeinten Funktion<br />
des Rats- bzw. Gerichts<strong>die</strong>ners noch andere Bedeutungen. Vgl. Adelung 1/1811:1486<br />
sowie Scheutz 2001; Holenstein/Konersmann/Pauser u.a. 2002.<br />
66 Ruth Kestenberg-Gladstein verweist auf strukturelle Unterschiede zwischen den böhmischen<br />
Juden und der ständischen nichtjüdischen Gesellschaft. In der christlicheuropäischen<br />
ständischen Gesellschaft sei <strong>die</strong> oberste, priviliegierte Schicht <strong>die</strong><br />
Minorität, bei den Juden dagegen <strong>die</strong> Majorität gewesen. Sie differenziert aber, dass<br />
ständische Differenzen nicht immer mit den sozialen identisch waren. »Es gab vermögende<br />
Juden, <strong>die</strong> handeln wollten, aber keine Berechtigung dazu hatten; und es gab<br />
unter den Handelsberechtigten und auch wirklich handelnden Juden eine große,<br />
schwer abzuschätzende Menge armer Juden.« Kestenberg-Gladstein 1969:20.<br />
67 In den Akten kommen beide Namen vor. Isaak Löbl spricht von seiner Frau<br />
Anschitzky. Sie selbst unterschreibt das Gnadengesuch für ihren Mann mit dem<br />
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