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Susanne Hehenberger / Unkeusch wider die Natur

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er durch <strong>die</strong> Verführung des Teufels tatsächlich mit seiner Kuh zu tun hatte. Die<br />

Mehrheit der Juristen urteilte hart:<br />

»[...] <strong>die</strong> weilen derley lasterhaffte leuth wohl öffters in anfang ihre Missethaten zu<br />

Coloriren Ja gar zu Vermuncklen Undt ganzlich zu Verdeckhen suchen, ex inde salam<br />

esse debet d[a]s disen Mann seine Missethat in denen gevolgten Examinibus reiteratis<br />

Vicibus bekennet hat, mit deme auch kein einziger Linderunngs umbstandt vor Ihme<br />

Verhandten ist Ja Vielmehr <strong>die</strong> aggravantia <strong>wider</strong> In streben, d[a]s er ein 75 Jahriger<br />

Mann, Verheyrathet Nach seiner bekantnus bey solchen Kräfte ist d[a]s Er noch wohl<br />

arbeiten könne, Undt von seiner üblen Intention kein Sublevamen [Linderung] empfangen,<br />

dessen ungeachtet aber gleich wohlen in diser abscheulichen Missethat sich verfangen<br />

hatt«. 308<br />

Obwohl ein anderer Rechtsgutachter an anderer Stelle im Parere anmerkte, dass<br />

das hohe Alter des Inquisiten eher als mildernder Umstand zu bewerten sei und<br />

statt einer Todesstrafe besser eine Arbeits- und Arreststrafe verhängt werden sollte,<br />

setzte sich – wie bereits berichtet – <strong>die</strong> Mehrheitsmeinung der acht Juristen<br />

durch.<br />

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