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Susanne Hehenberger / Unkeusch wider die Natur

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Die von Damhouder formulierte dreiteilige Definition, nach der Sodomie mit sich<br />

selbst, mit anderen Menschen oder mit Vieh begangen werden könne, akzeptiert<br />

Frölich nicht ganz. Für ihn ist Sodomie »eine <strong>wider</strong>natürliche fleischliche<br />

Vermischung mit einem andern Gegenwurff, es seye nun ein Mensch oder Vieh, so<br />

gleichen und besondern Geschlecht« (Frölich 1741:255). Der »Gegenwurff« als<br />

das Objekt der Lust ist entscheidend. Frölich begreift Masturbation nicht als<br />

»Sodomie an sich«, »da zumalen <strong>die</strong>se Sünde selten zu Gericht, sondern nur in den<br />

Beichtstuhl gebracht wird«. Seine Argumentation verwundert insofern ein wenig,<br />

als <strong>die</strong>s für <strong>die</strong> anderen sodomitischen Ausprägungen wohl auch zutraf. Obwohl<br />

»keine wahre Sodomia« sei Masturbation doch ein »sehr schweres Laster« und<br />

sollte »mit ewig= oder zeitlicher Verweisung« oder einer anderen willkürlichen<br />

Strafe geahndet werden. Über <strong>die</strong> zwischen Menschen praktizierte »unnatürliche<br />

Unzucht« sowie über <strong>die</strong> verwerflichste Ausprägung der Sodomie, <strong>die</strong> Bestialität,<br />

hält sich Frölich bedeckt: »[...] wie aber ein und andere Species vollbracht werden,<br />

stehet mir weder zu beschreiben, noch geschämigen Augen zu lesen zu, dann hierinnfalls<br />

haben <strong>die</strong> Leges selbsten einen Abscheu, <strong>die</strong> Sache klar anzudeuten [...]«<br />

(Frölich 1741:256). Hier kommt wiederum <strong>die</strong> Tabuisierung des Sprechens,<br />

Schreibens und Lesens über Sodomie zum Ausdruck. Es wird angedeutet, dass der<br />

Autor mehr zu berichten wüsste, als ihm erlaubt ist.<br />

Der zweite Abschnitt diskutiert <strong>die</strong> Strafandrohungen für <strong>die</strong> nach obiger<br />

Reduktion des Begriffsumfangs verbleibenden beiden Arten der Sodomie.<br />

»Zudeme ist <strong>die</strong> Sodomiterey, so mit reverendo Vieh verübet wird, abscheulicher und<br />

schwerer, einfolglich auch mit der Feuer=Straff zu züchtigen: Herentgegen <strong>die</strong>se andere<br />

Species, als eine geringere Sünde mit dem Schwerdt, damit nach Proportion der<br />

Verbrechen <strong>die</strong> Straffen vorgenommen werden, wie es auch also in dem Sächsischen<br />

observirlich ist« (Frölich 1741:256).<br />

Neben <strong>die</strong>sem indirekten Verweis auf Carpzov zieht Frölich auch <strong>die</strong><br />

Ferdinandea und <strong>die</strong> Tiroler Landesordnung heran, um <strong>die</strong> kategorische und damit<br />

auch für das angedrohte Strafmaß ausschlaggebende Differenzierung zwischen<br />

sodomitischen Praktiken mit Tieren und solchen mit Menschen zu untermauern. Er<br />

räumt zwar ein, dass <strong>die</strong> Bibel <strong>die</strong>se abgestufte Strafandrohung nicht kenne. Sie sei<br />

aber dennoch gerechtfertigt, »sintemalen insgemein zu reden, ja nichts abscheulichers,<br />

und erschröcklicheres seyn kann, als da Menschlich und Viehisch Geblüet<br />

vermengt wird« (Frölich 1741:256).<br />

Wieder auf Damhouders Ausführungen bezogen, fügt er an, dass auch <strong>die</strong><br />

»bestia« mitverbrannt werden müsse, nicht zur Bestrafung des Tieres, »sondern<br />

nur damit das Angedencken der abscheulichste Lasterthat auf alle möglichste<br />

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