Susanne Hehenberger / Unkeusch wider die Natur
Susanne Hehenberger / Unkeusch wider die Natur
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wohlverständlich, und in geheim zu instruieren, daß er zu solchen Bewerkstelligungsende<br />
unvermerkt deren Umstehenden, den armen Sünder an einem in dem Scheitterhauffen<br />
aufgerichteten Pfahl um den Hals anbinden, und während deme, daß sein Knecht dem<br />
Inquisiten den Pulversack auf das Herz anleget, er Scharffrichter zu gleicher Zeit den<br />
Inquisiten mittelst des durch den Pfahl gehenden Stranges, und angelegten Knebels verläßlich<br />
erwürgen, und in solcher Zeit der Scheitterhaufen angezündet, sohin der Körper<br />
zu Staub, und Aschen verbrennet werden solle« (Theresiana, Geheime Anmerkungen:2f).<br />
Nur »reumüthigen Sündern« soll <strong>die</strong>ser schnellere Tod gewährt werden. Kein<br />
Erbarmen kennt das Gesetz hingegen mit »unbußfertigen Inquisiten«:<br />
»in dem widrigen Fall, wenn es nämlich um einen unbußfertigen Inquisiten zu thun ist,<br />
[hat] solche Gnadenertheilung nicht statt, sondern das Obergericht hat solchen Falls [...]<br />
zu verfügen, daß an einem solch-verstockten Sünder, wenn er forthin in der<br />
Unbußfertigkeit verharret, das auf das lebendige Feuer [...] ausgefallene Urtheil nach<br />
Strenge der Rechten vollstrecket werden solle« (Theresiana, Geheime Anmerkungen: 3).<br />
Es könne sich allerdings ergeben, »daß ein sich unbußfertig anlassender Missethäter<br />
annoch in der Ausführung, oder an der Richtstatt sich zu Gott bekehre«. War<br />
<strong>die</strong>s der Fall, so sollte <strong>die</strong>ser dann auch noch zur vorherigen Erdrosselung begnadigt<br />
werden. Der Scharfrichter müsse deshalb in solchen Fällen vorsichtshalber<br />
einen Pfahl in den Scheiterhaufen einschlagen lassen und einen Pulversack sowie<br />
den zur Erdrosselung nötigen Strick bei sich haben. Das hier zum Ausdruck<br />
gebrachte Abwägen zwischen Milde und Strenge, <strong>die</strong> inszenierte Härte und <strong>die</strong><br />
heimlich gewährte Gnade bei der Hinrichtung befinden sich im Spannungsfeld<br />
zwischen dem christlich-humanen Prinzip der Barmherzigkeit und dem strafrechtlich-gesellschaftspolitischen<br />
Gedanken der Abschreckung. Die Theresiana ist wie<br />
ihre Vorgängerinnen weit von einer Säkularisierung des Strafrechts entfernt. Die<br />
christliche Religion, im speziellen deren katholische Ausprägung, beeinflusst <strong>die</strong><br />
moralischen Maßstäbe der Justiz bis zur Strafrechtsreform Josephs II. und zum Teil<br />
noch danach. 53<br />
Auch <strong>die</strong> Indizien, <strong>die</strong> zur Verhaftung einer »verdächtigen« Person führen müssen,<br />
sind in der Theresiana erweitert und scheinen von den publizierten<br />
Erfahrungen der Rechtsgelehrten in verschiedenen Handbüchern beeinflusst zu<br />
sein:<br />
»[...] befindet sich nun etwas wirklich in der That, oder aber der Thäter würde entweder<br />
in der That selbst, oder in solchen Geberden, und Entblössung, woraus <strong>die</strong> That zu vermuten<br />
wäre, betretten, oder da er bereits den Vorsatz, und Anfang der That, nicht aber <strong>die</strong><br />
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