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Susanne Hehenberger / Unkeusch wider die Natur

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Weiss verbrannt. 212 Gemeinsam mit einem Schwein wurde 1612 Georg Wegleuthner<br />

verbrannt. Im Fall von Leonhard Finsterrigler (Spital am Pyhrn 1594) wurde<br />

ein unspezifiziertes »Viech« mitverbrannt. 213<br />

Wie in den bereits analysierten Prozessen gezeigt, lag <strong>die</strong> Beseitigung der sodomisierten<br />

Tiere nicht im zentralen Interesse der Landgerichte, <strong>die</strong> <strong>die</strong> zusätzlichen<br />

Kosten dafür tragen mussten. Alleine <strong>die</strong> Nachforschungen nach bestimmten,<br />

angeblich vor Jahren oder Jahrzehnten sodomisierten Tieren waren aufwändig und<br />

blieben meist erfolglos. So dürfte <strong>die</strong> häufig getätigte Aussage, dass ein Tier bereits<br />

»umgestanden« oder geschlachtet worden sei, durchaus im Sinne der Landgerichte<br />

gewesen sein. War das sodomisierte Tier zum Zeitpunkt des Prozesses im Besitz<br />

des Verurteilten, so war <strong>die</strong> Angelegenheit für das Gericht erheblich einfacher, wie<br />

das Beispiel Georg Dörffls zeigte. In anderen Fällen wurde zwar das sodomisierte<br />

Tier ausgeforscht, einen Nachweis für <strong>die</strong> Tötung desselben gibt es aber nicht. Der<br />

Rastenberger Verwalter Matthias Schredl wusste 1719 zwar über den Verbleib der<br />

von Georg Weber sodomisierten Kuh Bescheid: sie befand sich im Stall jenes<br />

Wirtes, bei dem der Beschuldigte als Knecht gearbeitet hatte. Das Landgericht verhängte<br />

ein Verkaufsverbot über <strong>die</strong> Kuh, doch wird in den Akten weder eine<br />

Tötung derselben erwähnt, noch weisen <strong>die</strong> Auflistungen der Landgerichtsunkosten<br />

darauf hin, dass der Besitzer für den Verlust der Kuh entschädigt worden<br />

wäre. 214<br />

Fragen wir nach den Orten des sodomitischen Geschehens, so gilt ähnliches wie<br />

für <strong>die</strong> sodomisierten Tiere: nicht in allen Fällen geben <strong>die</strong> Akten Antworten. Da<br />

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