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Susanne Hehenberger / Unkeusch wider die Natur

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hatte, mussten nachgeprüft werden. Die zu <strong>die</strong>sen Themen eingeholten Stellungnahmen<br />

werde ich weitestgehend außer Acht lassen und mich nur auf jene konzentrieren,<br />

<strong>die</strong> etwas mit der vermuteten sexuellen Beziehung zwischen Inquisitin und<br />

Inquisit zu tun haben.<br />

Theresia Etzelsdorferin, jene Schneiderin im Freiwald, in deren Stadel Isaak<br />

Löbl und Magdalena Gallin geschlafen hatten, wurde einen Tag nach der<br />

Verhaftung ihrer Übernachtungsgäste zur Aussage ins Harrachstaler Schloss<br />

geholt. Der Kanzleischreiber hielt ihre Stellungnahme summarisch fest: Ein »Jud<br />

mit einem fremden Weibsbild« sei zu ihr ins Haus gekommen und habe sie um ein<br />

Nachtquartier gebeten. Sie habe <strong>die</strong> beiden nicht behalten wollen, doch das<br />

»Weibsbild«, welches sie »vor des Judens Weib angesehen, wollte aber nicht fortgehen«.<br />

Schließlich habe sie habe sie ihnen erlaubt, im Stadel zu schlafen. Ob<br />

Theresia Etzelsdorferin <strong>die</strong> beiden tatsächlich für ein Ehepaar hielt oder ob sie<br />

nicht den Eindruck erwecken wollte, sie habe einer außerehelichen und zudem<br />

gemischtkonfessionellen Beziehung Vorschub geleistet, sei dahingestellt.<br />

Nachdem <strong>die</strong> ersten drei Verhöre mit dem Inquisiten und der Inquisitin für das<br />

Landgericht Freistadt keine zufriedenstellenden Ergebnisse, d.h. <strong>wider</strong>sprüchliche<br />

Aussagen, gebracht hatten, wurde sie erneut vorgeladen. Theresia Etzelsdorferin<br />

berichtete in ihrer – neuerlich nur summarisch überlieferten – Aussage von den<br />

Umständen der Übernachtung, konkret vom Bettmachen:<br />

»[...] ich habe den Juden einen Schub Stroh von Gerüst herunter geworfen, welchen der<br />

Jud so gleich aufgebunden, und mir zugeruffen, Schneiderin werffet für sie auch einen<br />

Binckel Stroh herunter, ein Gebinderl ist zu wenig, Ich gabe Ihme hierauf noch einen<br />

Schub Stroh, und der Jud hat aus <strong>die</strong>sen beyden Schaben ein Beth gerichtet, das<br />

Weibsbild warr beym Aufbethen in Stadl nicht gegenwärtig, sondern sie warr gangen<br />

Eyer einzukauffen«.<br />

Während <strong>die</strong> Schneiderin eine zurückhaltende Position einnahm, <strong>die</strong> Inhaftierten<br />

weder be- noch entlastete, wird der Leumund von Magdalena Gallin durch <strong>die</strong><br />

Aussagen ihrer Verwandten (»freundschaft«) deutlich beschädigt; insbesondere<br />

von ihrem Schwager, dem Gerichts<strong>die</strong>ner Franz Sporer, dessen Aussagen als<br />

Extract, d.h. auszugsweise, nach Freistadt übermittelt worden waren. Entgegen<br />

ihren Aussagen sei Magdalena Gallin zu Pfingsten 1779 nicht bei ihrer Verwandtschaft<br />

gewesen. Franz Sporer grenzt sich von seiner Schwägerin ab, weil sie<br />

»schon immer als eine Vagabundin herumgehe, und folglich dadurch nur der<br />

freundschaft (<strong>die</strong> sich doch noch immer Ehrlich aufführe) Spot und Schand verursache«.<br />

Mit familiärer Unterstützung könne sie daher nicht rechnen: »[...] deren<br />

halber därfe <strong>die</strong>se nicht zu Ihnen zu Hause kommen, wollen Siech auch Ihrer nicht<br />

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