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Susanne Hehenberger / Unkeusch wider die Natur

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hirdurch in Verdacht gehabt, Er möchte eine Khue angangen haben«. Daraufhin<br />

wurde Georg Doppelhammer im Dorf als »Khue Jodl« beschimpft. Die Eheleute<br />

vertrugen sich dann wieder und allmählich »haben <strong>die</strong> Reden bey denen leuthen<br />

auch <strong>wider</strong> aufgehört«. In Erinnerung gerufen wurde der Vorfall nach der<br />

Verhaftung Peter Reintls wegen Inzests. Im Dorf war man sich einig, »der Khue<br />

Jodl« hätte eine Verhaftung noch mehr ver<strong>die</strong>nt. 228<br />

Die Erinnerung an den Inhalt eines lautstarken Streits und das durch <strong>die</strong><br />

Verhaftung eines »Blutschänders« erneut aufkommende Gerede brachten Georg<br />

Doppelhammer vor Gericht. Im dörflichen Gerede wurde der Sodomievorwurf als<br />

Vergleichsmaßstab für <strong>die</strong> Bewertung einer anderen sexuellen Sünde herangezogen.<br />

Wenn schon Peter Reintl wegen des Verdachts der »Blutschande« verhaftet<br />

worden war, dann müsse erst recht Georg Doppelhammer wegen des Verdachts der<br />

Sodomie verhaftet werden, so der Grundtenor. Der vernehmende Landgerichtsverwalter<br />

Johann Kranewiter wunderte sich darüber, dass weder Georg Doppelhammer<br />

noch seine Ehefrau Eva etwas gegen das im Dorf kursierende Gerücht und<br />

gegen den daraufhin verbreiteten Schimpfnamen »Kuh Jodl« unternommen hatten.<br />

Er fragte den Inquisiten, »Weillen <strong>die</strong> leuth offters stutz ohne scheuch geredt, daß<br />

er mit der Khue daß abscheuliche Laster begangen haben solle, warumben er solches<br />

niemallen geandtet, oder wegen <strong>die</strong>ser zuegemuethen Schande eine Clag<br />

angebracht« habe. 229<br />

Georg Doppelhammer entgegnete, dass er davon nichts gehört habe, »sonsten<br />

hette er solches nit so gelten lassen«. Eva Doppelhammerin meinte, dass erst seit<br />

kurzer Zeit wieder über den Vorfall im Stall geredet werde, ihr Mann und sie deshalb<br />

noch gar nicht daran gedacht hätten, eine Beleidigungsklage einzureichen. 230<br />

Drei vor das Freistädter Landgericht zitierte Zeugen sagten übereinstimmend aus,<br />

dass Eva Doppelhammerin ihren Mann Georg »bey einer Kuh ertapet« und ihn<br />

daraufhin lautstark beschimpft habe. Allerdings wollte keiner von ihnen direkter<br />

Ohrenzeuge des Streits im Stall gewesen sein. Alle drei »Zeugen« beriefen sich auf<br />

Dritte, von denen sie über den in der ehelichen Auseinandersetzung zur Sprache<br />

gebrachten Sodomieversuch erfahren haben wollten. Außerdem korrigierten sie <strong>die</strong><br />

zeitliche Einschätzung des Gerichts<strong>die</strong>ners dahingehend, dass <strong>die</strong>s vor fünf oder<br />

sechs Jahren gewesen sein müsse. 231 Eigentlicher Gegenstand der häufigen und heftigen<br />

ehelichen Konflikte, so erfahren wir aus den Verhören, seien <strong>die</strong> aus der ersten<br />

Ehe von Georg Doppelhammer stammenden Kinder Maria und Peter gewesen.<br />

Als <strong>die</strong>se schließlich in »andere Dienste« gegangen seien, hätte sich das eheliche<br />

Zusammenleben friedlicher gestaltet. 232 Aus der Perspektive des ehelichen Streits<br />

erklärte Georg Doppelhammer <strong>die</strong> angeblich versuchte Sodomie im Kuhstall zu<br />

einem von Zorn getragenen Missverständnis:<br />

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