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„Blick zurück und nach vorn“ (2013)

Kongressband Dreiländerkongress 2013 in Bielefeld

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stützungsangeboten, anknüpfen lässt sich insbesondere an die Studien von<br />

Becker [4, 5]. In den Arbeiten wird jedoch die biographische Bedeutung<br />

institutioneller Hilfen für Jugendliche beim Sterben eines Elternteils fast gar<br />

nicht in den Blick genommen. Mit dem Projekt möchten wir diese Forschungslücke<br />

empirisch <strong>und</strong> theoretisch schliessen.<br />

Fragestellung<br />

Im Zentrum der Studie steht die Frage, wie Jugendliche das Sterben eines<br />

Elternteils biographisch verarbeitet haben, <strong>und</strong> welche Bedeutung dabei in<br />

Anspruch genommene Unterstützungen, vor allem institutioneller Art, für<br />

sie gehabt haben.<br />

Die biographische Rahmung unserer Fragestellung ermöglicht es, den Prozess<br />

der Aneignung institutionalisierter Hilfen zugänglich zu machen, zu<br />

verstehen <strong>und</strong> theoretisch zu erklären. Erst auf dieser Basis lässt sich einschätzen,<br />

wie <strong>nach</strong>haltig solche Unterstützungen für die weiteren Lebenszusammenhänge<br />

von jungen Menschen waren.<br />

Methode <strong>und</strong> Material<br />

Über erzählgenerierende Interviews von ca. 15-20 Menschen, die als Adoleszente<br />

einen Elternteil durch eine zum Tode führende Krankheit verloren<br />

haben, werden mit fallrekonstruktivem Zugang [6] die Prozesse einer lebensgeschichtlichen<br />

Aneignung institutioneller Hilfen untersucht. Die Interviews<br />

werden mit ges<strong>und</strong>en Personen geführt.<br />

Wenn man davon ausgeht, dass institutionelle Hilfen auf einer habituellen<br />

Gr<strong>und</strong>lage angeeignet werden müssen, lässt sich daraus ableiten, dass erst<br />

<strong>nach</strong> einer gewissen Zeit die Nachhaltigkeit dieser Unterstützungen der<br />

Beobachtung zugänglich wird. Aus diesem Gr<strong>und</strong> werden Jugendliche <strong>und</strong><br />

Erwachsene, deren Erfahrung mit dem Lebensende der Mutter oder des<br />

Vaters mindestens drei, aber nicht länger als fünfzehn Jahre <strong>zurück</strong>liegt,<br />

befragt.<br />

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