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„Blick zurück und nach vorn“ (2013)

Kongressband Dreiländerkongress 2013 in Bielefeld

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37. Non-Suizidverträge – Eine wirksame Intervention zur Suizidprävention?<br />

Bernd Kozel<br />

Hintergr<strong>und</strong><br />

Der sogenannte Non-Suizidvertrag wurde erstmals 1973 in der Literatur als<br />

Methode zur Suizidprävention <strong>und</strong> zur gleichzeitigen Einschätzung der Suizidgefährdung<br />

erwähnt [1]. Im Wesentlichen ist ein Non-Suizidvertrag eine<br />

Vereinbarung zwischen einer Bezugsperson (Pflegefachperson, Ärztin, Psychologin,<br />

usw.) <strong>und</strong> einem suizidgefährdeten Menschen. Der suizidgefährdete<br />

Mensch verspricht dabei, sich in einem festgelegten Zeitraum nicht selbst<br />

zu verletzten oder Suizid zu begehen. Bestandteil des Vertrages kann auch<br />

das Versprechen sein, sich bei auftretenden Suizidgedanken bei einer bestimmten<br />

Person oder Institution zu melden. In der Regel werden Non-<br />

Suizidverträge mündlich, schriftlich oder in einer Kombination aus beidem<br />

abgeschlossen. Der Non-Suizidvertrag wird in der Pflegefachliteratur als<br />

Intervention zur Suizidprävention bei akut suizidalen Patienten empfohlen<br />

[2]. In der klinischen Praxis werden Non-Suizidverträge relativ häufig von<br />

Pflegepersonen eingesetzt [3, 4]. Experten diskutieren die Verwendung von<br />

Non-Suizidverträgen zum Teil sehr kontrovers. Beispielsweise ist nicht klar,<br />

wie wirksam Non-Suizidverträge zur Suizidprävention wirklich sind.<br />

Fragestellung<br />

Wie wirksam sind Non-Suizidverträge zur Prävention von Suiziden?<br />

Methode<br />

Zur Beantwortung der Fragestellungen wurde eine systematische Literaturübersicht<br />

erstellt. Dazu wurde in verschiedenen Datenbankenen (Medline,<br />

Embase, Cochrane, CINAHL, PsycINFO, PSYNDEX) eine systematische Literatursuche<br />

durchgeführt. In einem zweiten Schritt wurden weitere Datenquel-<br />

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