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„Blick zurück und nach vorn“ (2013)

Kongressband Dreiländerkongress 2013 in Bielefeld

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Die Elemente der Risikopotenzialanalyse<br />

Die Kernstücke der Risikopotenzialanalyse[9] (RiP®) sind die Risikotabelle,<br />

das Risikoverzeichnis <strong>und</strong> die Steuerungshilfe. Diese Kernstücke fügen sich<br />

in die Steuerung des Pflegeprozesses ein <strong>und</strong> helfen, die Risiken zu erfassen,<br />

Risiken zu bewerten <strong>und</strong> die Risiken zu steuern. Zusätzlich werden diese<br />

zentralen Elemente durch weitere verbindlich geregelte Elemente, wie Zeitkorridore<br />

für Evaluationen <strong>und</strong> Einbindung in das Pflegecontrolling ergänzt.<br />

Der personenbezogene Pflegeprozess kann über den Einsatz von Plantafeln<br />

für die Mitarbeitenden einer Organisationseinheit, wie Wohnbereich oder<br />

Bezugspflegeteam, visualisiert werden, um die Transparenz <strong>und</strong> Kontinuität<br />

für die Pflege- <strong>und</strong> Betreuung zu unterstützen.<br />

Risiken erfassen<br />

Für die Erfassung der Risiken wird eine Risikotabelle verwendet. Auf dieser<br />

Tabelle sind die 28 einzuschätzenden Risikopotenziale benannt. Die Auswahl<br />

der Risikopotenziale hat sich durch Erfahrungen aus der Praxis <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong><br />

der sich verändernden ordnungsrechtlichen [7] Anforderungen entwickelt.<br />

Sie sind <strong>nach</strong> den Kategorien – körperlicher <strong>und</strong> gerontopsychiatrischer<br />

Hilfebedarf – gegliedert. Jedes Risikopotenzial ist, insofern das Alten- <strong>und</strong><br />

Pflegeheim den Pflegeprozess an die Systematik der 13 AEDL <strong>nach</strong> Monika<br />

Krohwinkel ausrichtet, verbindlich zugeordnet [8]. Des Weiteren ist eine<br />

zusätzliche Priorisierung über eine A-B-C Kategorisierung möglich.<br />

- A-Risiken, durch Expertenstandards geregelt, hohe rechtliche Relevanz,<br />

hohe Ges<strong>und</strong>heitsgefährdung.<br />

- B-Risiken, nicht durch Expertenstandards geregelt, betreffen aktuelle<br />

Prüfschwerpunkte, Ges<strong>und</strong>heitsgefährdung.<br />

- C-Risiken, weniger prüfrelevant, dürfen jedoch nicht ver<strong>nach</strong>lässigt werden,<br />

da sie für den Bewohner in seiner Lebensqualität bedeutsam sind<br />

[9].<br />

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