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„Blick zurück und nach vorn“ (2013)

Kongressband Dreiländerkongress 2013 in Bielefeld

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46. Die intensive Überwachung von Patienten in der stationären<br />

psychiatrischen Akutversorgung<br />

André Nienaber, Bruno Hemkendreis, Michael Löhr, Michael Schulz<br />

Hintergr<strong>und</strong><br />

In der Praxis der stationären psychiatrischen Akutversorgung ist die intensive<br />

Überwachung von Patienten, bei denen eine Gefahr für sich selbst, z. B.<br />

in Form von Suizidalität [1], oder die Gefahr der Aggression oder Gewalt für<br />

andere besteht eine übliche Vorgehensweise. Es finden sich unterschiedliche<br />

Bezeichnungen für diese Intervention, z. B. 1:1 Betreuung, Einzelbegleitung,<br />

Sichtkontakte (i. d. R. mit Angabe eines zeitlichen Intervalls) aber auch<br />

der Begriff der „Sitzwache“. Dieser aus „sitzen“ <strong>und</strong> „wachen“ zusammengesetzte<br />

Begriff, der vor allem eine juristische Prägung aufweist, findet sich<br />

im Gesetz über Hilfen <strong>und</strong> Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten<br />

(PsychKG) in NRW [2] <strong>und</strong> auch (noch) in einzelnen Lehrbüchern [3] wieder.<br />

Der S2-Leitlinie zu Therapeutischen Maßnahmen bei aggressivem Verhalten<br />

in der Psychiatrie <strong>und</strong> Psychotherapie zufolge, hat die Intervention einen<br />

Aspekt von Zwang <strong>und</strong> stellt einen Eingriff in die Intimsphäre des Patienten<br />

dar [4]. Auch Whittington, Baskind <strong>und</strong> Paterson [5] zählen Überwachungen<br />

zu den Zwangsmaßnahmen. Nationale Empfehlungen für die Durchführung<br />

der Intervention liegen nicht vor.<br />

Fragestellung<br />

Die Fragestellung der vorliegenden Arbeit lautet: Welche empirischen Erkenntnisse<br />

gibt es im Hinblick auf die Anwendung, die Wirksamkeit <strong>und</strong> die<br />

Qualität der Überwachung von Patienten in der stationären Akutpsychiatrie<br />

<strong>und</strong> welche Empfehlungen für Deutschland lassen sich daraus ableiten?<br />

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