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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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86 . Amtsfreie Gemeinde Neuenhagen bei Berlin<br />

Die amtsfreie Gemeinde Neuenhagen bei Berlin sieht eine Lärmgefährdung<br />

durch die Sichtanflugstrecken.<br />

87 . Amtsfreie Gemeinde Wildau<br />

Die amtsfreie Gemeinde Wildau hält die dargestellten Lärmzonen im Gutachten<br />

M 4 für unrealistisch und bezweifelt die Angaben der TdV zu den<br />

Fluglärmbelastungen nachts. Es wird eine Veränderung der An- und<br />

Abflugrouten dahingehend befürchtet, dass Wildau künftig doch betroffen sein<br />

könnte. Bei Überschreitung der vom Umweltbun<strong>des</strong>amt festgesetzten<br />

Immissionsgrenzwerte wird die Ablehnung <strong>des</strong> Ausbaus gefordert. Für den Fall,<br />

dass der Ausbau <strong>des</strong> Flughafens genehmigt werden sollte, wird eine<br />

flugbewegungsfreie Kernzeit von 23:00 Uhr bis 500 Uhr gefordert.<br />

II. Anerkannte Naturschutzverbände<br />

1 .<br />

Mitgliedsverbände <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>büros der anerkannten Naturschutz-<br />

verbände<br />

.<br />

Die im Lan<strong>des</strong>büro der anerkannten Naturschutzverbände<br />

zusammengeschlossenen Mitgliedsverbände Naturschutzbund Deutschland e.<br />

V. Lan<strong>des</strong>verband Brandenburg, BUND Lan<strong>des</strong>verband Brandenburg, Grüne<br />

Liga Brandenburg, Touristenverein die NaturFreunde Lan<strong>des</strong>verband<br />

Brandenburg, Schutzgemeinschaft Deutscher Wald fordern eine Unterbrechung<br />

<strong>des</strong> Planfeststellungsverfahrens, weil die Darstellung der umweltbezogenen<br />

Belange in UVS, LBP und FFH-Untersuchungen erhebliche Schwachstellen<br />

aufweisen würden, und einer Überarbeitung bedürften. Ein Schwerpunkt der<br />

Kritik liegt beim LBP, der hinsichtlich der Ableitung und Bilanzierung von<br />

Eingriffen mangelhaft sei, und daher erhebliche Kompensationsdefizite<br />

aufweise. Insbesondere werden folgende Einwände und Forderungen erhoben:<br />

Die Eingriffsbewertung sei schutzgutbezogen vorzunehmen. Es seien<br />

differenziertere Wertstufen für die Biotope zu verwenden; die fünfstufige<br />

Einteilung aus der UVS führe zu Verzerrungen.<br />

Eingriffe durch betriebsbedingte Immissionen seien ungenügend<br />

dargestellt (<strong>zum</strong> Beispiel hinsichtlich der Beeinträchtigung der<br />

Erholungseignung und der Störwirkungen auf die Fauna). Ein Eingriff in<br />

die Erholungseignung erfolge schon bei Werten unter Leq3 50-55 dB(A).<br />

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