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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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Die Weitetiührung <strong>des</strong> IO Punkte-Programms ist auch aus Sicht der<br />

Anhörungsbehörde unumgänglich, damit vor Beginn der Baumaßnahmen die<br />

<strong>zum</strong> Schutz der Bevölkerung, vor allem auch <strong>des</strong> Trinkwassers, die<br />

notwendigen Schutzvorkehrungen und Maßnahmen konkret bestimmt werden<br />

können.<br />

1.5 Auswahl der Altlastenverdachtsflächen<br />

Die Auswahl der Altlastenverdachtsflächen sei im Gutachten nicht<br />

nachvollziehbar. Die Kritik am Gutachten bleibe bestehen, die Auswahl der<br />

Flächen habe jedoch im Rahmen der Erörterung hinreichend erläutert werden<br />

können. Im Vorfeld habe es einen umfangreichen Abstimmungsprozess mit den<br />

zuständigen Fachbehörden gegeben. Seitdem stehe fest, welche Flächen im<br />

Rahmen <strong>des</strong> Planfeststellungsverfahrens untersucht werden sollen.<br />

Einvernehmlich wurde auch auf der Grundlage von aktuellen Untersuchungen<br />

festgelegt, dass die Rüstungsaltlastenverdachtsflächen nicht Gegenstand der<br />

Untersuchungen sind.<br />

Die Erfordernisse einer Detailuntersuchung im Sinne von § 2 BBodSchV bzw.<br />

<strong>des</strong> Handbuchs der Altlastenbearbeitung im Land Brandenburg seien nicht<br />

erfüllt. Die Detailuntersuchung umfasse die vertiefte weitere Untersuchung zur<br />

abschließenden Gefährdungsabschätzung. Danach seien 30<br />

Rammkernsondierungen und 54 Bodenproben für 10 Flächen von insgesamt<br />

mehr als 1000 m* zu wenig.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> TdV sollte, sobald die Planung der Bebauung hinreichend<br />

bekannt und die Nutzung der Flächen eingestellt ist, anstelle einer<br />

Detailuntersuchung eine Sanierungsuntersuchung erfolgen.<br />

Die Anhörungsbehörde hält diesen Vorschlag <strong>des</strong> TdV besonders im Hinblick<br />

auf eine dann ungenügende Gefahrenabschätzung für bedenklich. Die Menge<br />

und räumliche Verteilung der Schadstoffe kann so bis <strong>zum</strong> Abschluss <strong>des</strong><br />

Planfeststellungsvetiahrens nicht abschließend betrachtet werden.<br />

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