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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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Werkstatt, die lediglich ein Holzhaus sei, führe eine Sichtfluglinie, weshalb zu<br />

befürchten sei, dass seine Arbeit als Klavierstimmer durch häufige hohe<br />

Lärmpegel erschwert werde. Darüber hinaus sei zu befürchten, dass das<br />

empfindliche Gehör von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nachhaltig gestört werde, was die<br />

Grundlage seines Berufes beeinträchtigen würde.<br />

Auch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . freiberufliche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . sieht<br />

die Ausübung ihres Berufs gefährdet, da die Erteilung von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . bei<br />

dem zu erwartenden Lärmpegel nicht mehr möglich sei. Auch bei<br />

Schallschutzmaßnahmen seien Einschränkungen durch die Geräusche von<br />

Lüftern zu sehen. Im Übrigen sei phonetische Arbeit unter den Bedingungen<br />

von Klimaanlagen und ähnlichem unmöglich. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . stellte daher<br />

einen Antrag auf Umsiedlung und Entschädiguna <strong>zum</strong> Wiederbeschaffunaswert<br />

v v<br />

<strong>des</strong> Grundstücks und <strong>des</strong> Hauses.<br />

.<br />

Ern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . <strong>des</strong>sen Grundstück<br />

befinde, sieht sich in der Ausübung seines<br />

I....................................................,<br />

sich in der 62 dB(A) Grenze<br />

Berufes gefährdet, da er einen<br />

großen Anteil geistig anspruchsvoller Tätigkeit zu Hause erbringe. Er beantragte<br />

die Umsiedlung an einen Ort ohne Ruhestörung.<br />

Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, z.B. die Fachklinik . . . . und das<br />

Altenheim . . . . . . . . . befänden sich in der Lärmschutzzone II. Aufgrund <strong>des</strong><br />

Fluglärms könnten sie in ihrer Funktion nicht weitergeführt werden.<br />

...................................................... Seine Arbeit sei die Existenzgrundlage für die<br />

ganze Familie. .......................................................................................................<br />

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