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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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2.1.3 Mangelhafte Darstellung der Erschütterungswirkung Schienen-<br />

anbindung Görlitzer Bahn/Alternativenprüfung für Schienen-<br />

anbindung<br />

Viele Einwender und Betroffene rechnen im Bereich der Schienenanbindung<br />

Görlitzer Bahn mit erheblichen Erschütterungen.<br />

Die Darstellungen der UVS hinsichtlich der Erschütterungswirkung der<br />

Schienenanbindung Görlitzer Bahn sind mittlerweile vom TdV (Schiene) durch<br />

ein neues Gutachten konkretisiert worden. In den Unterlagen der UVS (N 5, S.<br />

86) wurde zu diesem Problem bisher nur mitgeteilt, dass es zu keinen<br />

Beeinträchtigungen der Gebäu<strong>des</strong>ubstanz kommen werde, da die<br />

anzuwendenden DIN Werte eingehalten würden. Die anzuwendende DIN 4150,<br />

Teil 2 für die Erschütterung in der Wirkung auf Menschen werde an 80<br />

Gebäuden in Bohnsdorf, an 9 Gebäuden in Kienberg und an 4 Gebäuden in<br />

Selchow überschritten - somit sei die Wirkung auf den Menschen als erheblich<br />

einzustufen. Nunmehr wurde ein neues Gutachten vom Obermeyer Institut für<br />

Umweltschutz und Bauphysik eingereicht, aus dem im <strong>Ergebnis</strong> entnommen<br />

werden kann, dass sich hinsichtlich der Erschütterungswirkung auf den<br />

Menschen ca. 30 bis 350 Häuser (je nachdem, welchen KB-Wert man ansetzt:<br />

zwischen 0,l und 0,4) im Einwirkungsbereich befinden könnten. Es wird darauf<br />

hingewiesen, dass weitere Untersuchungen stattfinden müssten - <strong>zum</strong> Beispiel<br />

zur Ermittlung der Gebäu<strong>des</strong>ubstanzen (Holzbalkendecken).<br />

In diesem Zusammenhang hat der TdV (Schiene) im Termin am 23.11.2001<br />

eine Änderung der Planungen hinsichtlich der Bahntrasse in der Ortslage<br />

Bohnsdorf (Anbindung Görlitzer Bahn) angekündigt. Es werde über eine<br />

Verlagerung der Trasse nach Süden nachgedacht, um die Anwohner und<br />

Wohnbebauung vor Erschütterungen zu schützen. Bei dieser Variante würden<br />

allerdings 32 ha Wald in Anspruch genommen, was seitens der Forstbehörde<br />

auf Ablehnung stoße.<br />

Bisher ist noch kein Planänderungsantrag gestellt worden.<br />

Nach Ansicht der Anhörungsbehörde muss hinsichtlich der<br />

Erschütterungswirkungen weiter ermittelt werden, in welchen Gebäuden eine<br />

erhebliche Wirkung auf die Menschen zu erwarten ist. Der angewandte KB-Wert<br />

muss dabei begründet werden. Die m Untersuchungen zu den<br />

Gebäu<strong>des</strong>ubstanzen müssen durchgeführt werden. Das Gutachten ergibt auch<br />

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