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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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Zu einzelnen Einwendungen äußerten sich die TdV darüber hinaus wie folgt:<br />

Mit einem Rückgang <strong>des</strong> Kundenstammes aufgrund vorhabensbedingter<br />

Abwanderungen sei nicht in erheblichem Umfang zu rechnen, da die direkt<br />

Betroffenen Lärmschutzeinrichtungen erhalten würden.<br />

Bezüglich der . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . sei nicht erkennbar, warum<br />

dem Betrieb Nachteile durch die Umsiedlung Diepensees entstehen sollen, da<br />

er seinen Sitz ebenfalls in Diepensee habe und somit auch umgesiedelt werde.<br />

Bezüglich der befürchteten nachteiligen Entwicklung <strong>des</strong> Handwerks wegen der<br />

Nichtrealisierung der . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . wurde darauf<br />

hingewiesen, dass das Recht am eingerichteten und ausgeübten<br />

Gewerbebetrieb nicht den Schutz <strong>des</strong> Erwerbs, sondern ausschließlich den <strong>des</strong><br />

Erworbenen gewährleiste. Die geplante Maßnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . werde<br />

nicht durch die Planung <strong>des</strong> TdV, sondern auf Grund der Festsetzungen <strong>des</strong><br />

LEP SF beeinträchtigt.<br />

Es liege kein Eingriff in den Gewerbebetrieb vor, da dieser im gleichen Umfang<br />

und <strong>zum</strong> gleichen Zweck wie bisher genutzt werden könne. Der<br />

Flughafenausbau mache den Bau eines Musterhauses an dem geplanten<br />

Standort auch nicht unmöglich. Denn selbst wenn die Nachfrage direkt am<br />

Standort sinken würde, so könne das Haus doch seinen Hauptzweck erfüllen<br />

und als Wohnbeispiel - eben für andere Gebiete - dienen.<br />

Insbesondere sei auch ein übermäßiger Wegzug junger Menschen nicht zu<br />

erwarten. Im Gegenteil hätten Erfahrungen mit anderen Flughäfen gezeigt, dass<br />

in großem Maßstab qualifizierte Fachkräfte mit ihren Familien zuziehen würden.<br />

Mit einem befürchteten Rückgang <strong>des</strong> schon bestehenden Kundenstammes auf<br />

Grund der erwarteten Lärmbelästigung sei nicht in erheblichem Umfang zu<br />

rechnen, da die direkt Betroffenen Lärmschutzeinrichtungen erhielten. Die<br />

Beratungstätigkeit für Einrichtung und Farben werde somit im aleichen Umfana<br />

v v<br />

wie bisher ausgeübt werden können. I m Übrigen sei die Behauptung, die<br />

Siedlungstätigkeit werde zurückgehen,<br />

spekulativ.<br />

Flughäfen zeigten vielmehr eine gegenteil ige EntwickJung<br />

.<br />

Vergleiche mit anderen<br />

Hinsichtlich befürchteter Mietminderungen sieht der TdV in . . . . . . . . . . keine<br />

Einflüsse, die eine Mietminderung rechtfertigen würden.<br />

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