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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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Jugendärzte, dem gültigen Versorgungsauftrag und der vertragsärztlich<br />

gebotenen Präsenzpflicht nicht in Betracht.<br />

Einer Hebamme würde eine wichtige Tätigkeitsgrundlage entzogen, da<br />

Schwangere und junge Familien abwandern würden. Im Übrigen würde bei<br />

Schichtarbeit der Erholungseffekt von Tagschlaf durch vermehrte<br />

Flugbewegungen stark gemindert.<br />

Im Rahmen der Erörterung wurde von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

die eine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Praxis betreibt, vorgetragen, dass ihre Patienten<br />

in der Regel . . . . . . . . . . . . seien und . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . und daher ein<br />

ruhiger Raum für . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gespräche benötigt würde. Fluglärm würde zu<br />

Kommunikationsproblemen und . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . führen.<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . setze in ihren Therapien auch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ein,<br />

das jeweils 10 - 20 Min in Anspruch nehme und unbedingt eine ununterbrochen<br />

ruhige Umgebung erfordere. Die Patienten würden sich vermutlich lieber<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . mit einer ruhigeren Praxis aussuchen, so dass sie ihre Praxis nicht<br />

aufrecht erhalten könne. Es sei für sie un<strong>zum</strong>utbar, die Praxis nur mit<br />

geschlossenen Fenstern zu betreiben.<br />

Bei Verlegung der Praxis sei mit Einkommensver usten zu rechnen, da sich die<br />

Einwenderin in einer neuen Region erst wieder<br />

den Kosten für eine neue Praxis auch die<br />

Lärmsituation unveräußerlich sein werde, zu tragen habe.<br />

etablieren müsse und neben<br />

ler alten, die aufgrund der<br />

Eine freiberufliche Sprecherzieherin fürchtet, durch die Lärmbelastung ihre<br />

Tätigkeit nicht weiter ausüben zu können. Auch eine Praxis für Sprach- und<br />

Stimmstörungen trägt vor, dass eine ungestörte Behandlung bei einer zu<br />

erwartenden Lärmbelastung von > Leq3 55 dB(A) nicht mehr möglich sei.<br />

Ein Herz-Lungen-Rehabilitationszentrum und Altenheime wenden ein, dass die<br />

Einrichtungen bei Realisierung der Planung lediglich 1 km vom Flugfeld entfernt<br />

lägen. Der Zweck der Rehabilitation könne durch die vom Flugverkehr<br />

verursachten Immissionen nicht mehr erreicht werden. Es würden keine<br />

Patientenzuweisungen mehr erfolgen, Patienten würden sich nicht mehr für<br />

diesen Standort entscheiden und überdies sei mit einem Verlust der<br />

Klinikzulassung zu rechnen. Auch eine Reha-Klinik in . . . . . . fürchtet die<br />

Abwanderung von Patienten an Kliniken in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . die nicht vom<br />

Fluglärm betroffen sind und somit in Zukunft keine 100% ige Auslastung der<br />

Klinik mehr.<br />

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