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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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1. Umfang der Lärmbelastung<br />

Im Zuge der Anhörungen konnte keine Einigung über die tatsächlich zu<br />

erwartenden Schallimmissionen erzielt werden.<br />

11. Fluglärm<br />

Die Einwender und Betroffenen, aber auch mehrere Träger öffentlicher Belange<br />

bezweifeln die Richtigkeit der Darstellung der Schallauswirkungen in den<br />

Gutachten M 3, M 4.1 und M 4.2. Dies betrifft sowohl die Methodik, als auch<br />

das Rechenverfahren und die <strong>Ergebnis</strong>darstellung. Die in den Unterlagen<br />

beschriebene und kartographisch dargestellte Belastung sei nicht korrekt, weil<br />

u.a.<br />

die Berechnung falsch erfolgt sei;<br />

die Flugrouten nicht verbindlich seien;<br />

die Luftfahrzeuge sich nicht an die letztendlich festgelegten An- und<br />

Abflugrouten hielten;<br />

die sogenannten Warteschleifen nicht berücksichtigt seien;<br />

von einer idealisierten gleichmäßigen Verteilung <strong>des</strong> Verkehrs auf die<br />

beiden Start- und Landebahnen ausgegangen werde;<br />

die Anzahl der Flugbewegungen, vor allem in der Nacht zu niedrig<br />

bemessen seien.<br />

Nachberechnungen, insbesondere <strong>des</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Herr Prof. Dr. Augustin<br />

hätten gezeigt, dass die ’ Belastungsgebiete größer seien (die<br />

Anhörungsbehörde verweist dazu auf das im Nachgang zur Erörterung<br />

eingegangene Schreiben <strong>des</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Prof. Dr. Augustin vom 12.12.2001<br />

nebst Anlage, in dem die unterschiedlichen Auffassungen zwischen dem<br />

Gutachter Dr. Isermann und dem Verfasser ausführlich dargestellt sind).<br />

Die TdV haben ihre Berechnungen gegen diese Kritik verteidigt. Eingeräumt<br />

wurde allerdings, dass bei der Darstellung <strong>des</strong> Lärmgefährdungsgebiet, das ist<br />

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