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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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<strong>Ergebnis</strong> der Anhörung<br />

Die zuständigen Wasserbehörden - das LUA als oberste und obere<br />

Wasserbehörde und die untere Wasserbehörde beim Landkreis Dahme-<br />

Spreewald halten alle aufgezeigten Probleme prinzipiell für lösbar.<br />

Hingewiesen wird besonders auf die notwendigen Überwachungsmaßnahmen<br />

nach Abschluss <strong>des</strong> Ausbaus <strong>des</strong> Flughafens. Insbesondere geht es um die<br />

Gefahr einer möglichen Versalzung <strong>des</strong> Wassers im Wasserwerk Eichwalde.<br />

Weiterhin muss jetzt schon geklärt werden, welche Maßnahmen einsetzen,<br />

wenn bestimmte Grenzwerte überschritten werden, <strong>zum</strong> Beispiel<br />

Grundwasserstände in Rotberg.<br />

Einvernehmlich mit den Vorhabensträgern wurde festgestellt, dass ein solches<br />

Havarie- und Monitoringkonzept sinnvoll und notwendig sei. Offen ist die Frage,<br />

ob diese Anforderungen in den Planfeststellungsbeschluss mit einzubeziehen<br />

seien oder, wie vom Vorhabensträger gewünscht, erst bei der<br />

Ausführungsplanung erarbeitet werden sollten, um sich nicht lediglich auf<br />

Annahmen, sondern auf konkrete Vorgaben stützen zu können.<br />

Darstellung der Schwerpunkte im Einzelnen<br />

Aus Sicht der Anhörungsbehörde ergeben sich <strong>zum</strong> Sachthema Wasserrechte<br />

die nachfolgend aufgeführten Schwerpunkte:<br />

1. Bewertung <strong>des</strong> Gutachtens yy Anlagenbezogener Gewäs-<br />

serschutz“ - M 17<br />

In den Planunterlagen werden Abwasseranlagen meistens bestimmten<br />

Einrichtungen, welche noch weitere Genehmigungen nach Planfeststellungs-<br />

beschluss benötigen, nachgeordnet. Da die Planung dieser Einrichtungen noch<br />

nicht vorliegt, sind dem Gutachten nur sehr unkonkrete Aussagen über diese<br />

Abwasseranlagen zu entnehmen.<br />

Daher wird insbesondere vom LUA moniert, dass das Gutachten M 17 zu<br />

unkonkret sei. Es würden Aussagen zu weiteren wassergefährdenden Stoffen<br />

(M 17, Pkt. 4.8), detaillierte Aussagen zu den einzusetzenden Feuerlöschmitteln<br />

(M 17, Pkt. 4.7) und Angaben zu den Abwässern aus Flugzeugtoiletten fehlen.<br />

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