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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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und 22). Die Anhörungsbehörde hat vor allem im Interesse der Betroffenen, die<br />

bis zur abschließenden Entscheidung mit der Unsicherheit über die Realisierung<br />

<strong>des</strong> Vorhabens leben müssen, aber auch der Träger <strong>des</strong> Vorhabens das<br />

Verfahren so zügig wie möglich abgeschlossen.<br />

Mit der <strong>Stellungnahme</strong> werden die gesamten Verfahrensunterlagen vorgelegt.<br />

Aus ihnen ergibt sich der Verfahrensablauf und das Vorbringen der Beteiligten<br />

im Einzelnen. Für eine umfassende tatsächliche und rechtliche Beurteilung ist<br />

es unerlässlich, auf diese Unterlagen zurückzugreifen, insbesondere auf den<br />

genauen Wortlaut der Einwendungen, der <strong>Stellungnahme</strong>n sowie der<br />

Niederschriften über den Erörterungstermin.<br />

A. Verfahrensablauf<br />

1. Antragstellung<br />

Der Antrag auf Planfeststellung für das Vorhaben Ausbau Flughafen Berlin-<br />

Schönefeld, bestehend aus 49 Ordnern, wurde am 17.12.1999 durch die Träger<br />

<strong>des</strong> Vorhabens, d.h. die Flughafen Berlin Schönefeld GmbH, die DB Netz AG<br />

und die DB Station & Service AG beim Lan<strong>des</strong>amt für Bauen, Verkehr und<br />

Straßenwesen - Anhörungsbehörde - eingereicht.<br />

Nach einer Überprüfung der Unterlagen, insbesondere auf Vollständigkeit,<br />

Widerspruchsfreiheit und Erkennbarkeit der Betroffenheit durch die<br />

Anhörungsbehörde, wurden die Träger <strong>des</strong> Vorhabens mit Schreiben vom<br />

09.02.2000 aufgefordert, die Unterlagen zu überarbeiten. Am 1503.2000<br />

überreichten die Träger <strong>des</strong> Vorhabens die überarbeiteten Planunterlagen.<br />

Am 14.02.2000 wurden 20 Ordner mit Hintergrundmaterial, wie vorbereitende<br />

Gutachten und Datensammlungen, die sog. Y-Ordner, durch die Träger <strong>des</strong><br />

Vorhabens bei der Anhörungsbehörde eingereicht.

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