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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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Die TdV wenden hier ein, dass der Untersuchungsraum Schutzgut Tiere und<br />

Pflanzen im Scoping festgelegt worden sei und sie sich danach ausgerichtet<br />

hätten.<br />

Aus Sicht der Anhörungsbehörde ist diese Entgegnung fragwürdig. Der<br />

Untersuchungsraum für dieses Schutzgut sollte überprüft werden, das Gebiet<br />

der IVotte-Niederung und <strong>des</strong> Rangsdorfer Sees sollte jedenfalls einbezogen<br />

werden.<br />

Im Unterrichtungsschreiben <strong>des</strong> MSWV war unter 5.7 <strong>zum</strong> Schutzgut Tiere und<br />

Pflanzen nur festgelegt, dass ,,die Abgrenzung für das Schutzgut auf der<br />

Grundlage der aktualisierten Planung plausibel zu überprüfen ist. Bei den<br />

Untersuchungen der Lärmauswirkungen auf Tiere sind die vom Schutzgut<br />

Mensch abweichenden Empfindlichkeiten gegenüber Lärmauswirkungen zu<br />

berücksichtigen. “ Eine direkte Festlegung wurde mithin im Scoping nicht<br />

getroffen, die TdV können sich auf eine solche nicht zurückziehen.<br />

Wie unten noch näher ausgeführt wird, sind die Aussagen der UVS und <strong>des</strong><br />

LBP zur Verlärmurig von Tierlebensräumen grundsätzlich noch unbefriedigend.<br />

Es sollte ein anderer Bewertungsansatz geprüft werden.<br />

2.2.2 Auswirkungen auf die Fauna durch Lärm nicht ausreichend<br />

untersucht<br />

Verschiedene Träger öffentlicher Belange, <strong>zum</strong> Beispiel die Verbände <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>büros anerkannter Naturschutzverbände (dort Abs. 13, 14 und 35, 36),<br />

Gemeinde Groß Kienitz (Abs. 43), Gemeinde Diedersdorf (Abs. 150), sowie<br />

viele Einwender und Betroffenen äußern sich kritisch hinsichtlich einer<br />

fehlenden Untersuchung zur Beeinträchtigung der Fauna (vor allem Avifauna)<br />

und von gemeldeten FFH- und IBA-Gebieten durch betriebsbedingte<br />

Auswirkungen <strong>des</strong> Flughafens wie Lärm.<br />

In der UVS - N 6, Seite 156 - werden zur Frage der Verlärmung von<br />

Tierlebensräumen nur zwei empfindliche Gebiete innerhalb der Leq3 65 dB(A)<br />

Isolinie dargestellt. Insbesondere werden Aussagen zur Nordhälfte <strong>des</strong> NSG<br />

Waltersdorfer Flutgrabenaue und den Bereich Groß Kienitz gemacht. Hier wird<br />

auf störungsempfindliche Vogelarten hingewiesen. Eine Aussage zu anderen<br />

Dauerschallbelastungen fehlt jedoch. Von den TdV wird darauf hingewiesen,<br />

dass Lärmwirkungen auf die Fauna noch unerforscht seien und nur für einige<br />

Tierarten abgeschätzt werden könnten. Die TdV geben zwar an, dass der<br />

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