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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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2.2.5 mangelnde Darstellung der Auswirkungen auf den Glasowbach<br />

Von vielen Trägern öffentlicher Belange sowie Einwendern und Betroffenen wird<br />

die geplante Entwässerung über den Glasowbach abgelehnt. Es wird darauf<br />

hingewiesen, dass durch die Einleitung von Niederschlagswässern und durch<br />

den dazu nötigen Ausbau <strong>des</strong> Baches eine Veränderung der Flora und Fauna<br />

<strong>des</strong> sensiblen Gebiets erfolgen werde.<br />

Die TdV führen aus, dass erhebliche Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Gebietes laut <strong>des</strong><br />

überarbeiteten FFH-Gutachtens auszuschließen seien.<br />

Nach Ansicht der Anhörungsbehörde bleibt zu überprüfen, ob die Auswirkungen<br />

der Einleitung und der Ausbau (Sohlvertiefung, Einleitstelle im FFH-Gebiet,<br />

Faschinen, usw.) aus fachlicher Sicht korrekt dargestellt und bewertet wurden.<br />

Es könnte bei nicht kontinuierlichen Einleitungsmengen <strong>zum</strong> Beispiel zur<br />

Sohlsubstratausschwemmung und Verdriftung von Gewässerorganismen<br />

kommen. Das regelmäßige Ausräumen <strong>des</strong> Baches und die Krautungen sind<br />

ebenfalls Eingriffe in das Bachbiotop. Innerhalb der FFH-Studie werden nur die<br />

Auswirkungen auf die FFH relevanten Arten untersucht - daher reicht dieser<br />

Hinweis allein nicht aus. Es ist auch zu bedenken, dass die von den TdV hier<br />

angesprochene überarbeitete FFH-Prüfung mangels Planände-rungsantrags<br />

nicht zugrundegelegt werden kann. Es ist von der ursprünglichen Planung und<br />

der dazu eingereichten FFH-Verträglichkeits-untersuchung auszugehen. Diese<br />

weist, wie in der abschließenden <strong>Stellungnahme</strong> <strong>zum</strong> LBP näher dargestellt,<br />

Widersprüche und Mängel auf. Es wird auf die Ausführungen <strong>zum</strong> Schutzgut<br />

Oberflächenwasser und LBP verwiesen.<br />

2.2.6 Zusage der TdV<br />

Die TdV haben in der Erwiderung auf die <strong>Stellungnahme</strong> der Deutschen<br />

Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde e.V. (dort Abs. 2) zugesagt,<br />

den Kammmolch in die UVS - N, Kapitel 6.1 .l, Tabelle 6.4.5 -1 - aufzunehmen.<br />

Der Kammmolch wird in Anhang II der FFH-Richtlinie geführt und wurde<br />

versehentlich als Art <strong>des</strong> Anhangs IV aufgenommen.<br />

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