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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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Auf die allgemeinen Ausführungen <strong>des</strong> TdV hinsichtlich der Beeinträchtigung<br />

von Betrieben in Bezug auf einen möglichen Kundenrückgang oder eine<br />

Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit S.O. zu 1. und 2. wird verwiesen.<br />

Zu den Einwendungen im Einzelnen:<br />

Die erwarteten Rückgänge von Patientenzahlen seien rein spekulativ und<br />

entgegen dem Vorbringen der Einwender nicht zu erwarten.<br />

Hinsichtlich der Befürchtung <strong>des</strong> Herz-Lungen-Rehabilitationszentrums, der<br />

Klinikzweck könne durch die durch den Flugverkehr verursachten Immissionen<br />

nicht mehr erreicht werden, vertreten die Träger <strong>des</strong> Vorhabens die Auffassung,<br />

dass mögliche Auslastungseinbußen aufgrund veränderter Umweltbedingungen<br />

nicht in den Schutzbereich <strong>des</strong> Art. 14 I GG fallen würden. Ein Eingriff bestehe<br />

zwar schon dann, wenn die Nutzung oder die Verwertung <strong>des</strong> Rechts<br />

Beschränkungen unterworfen oder faktisch behindert würden. Ein Anspruch auf<br />

Entschädigung bestehe jedoch nur, wenn in die Substanz <strong>des</strong> Betriebes<br />

eingegriffen und damit das ungestörte Funktionieren beeinträchtigt werde. Dies<br />

sei hier nicht der Fall, da die Klinik nicht daran gehindert würde, ihren<br />

Geschäftsbetrieb wie bisher aufrechtzuerhalten.<br />

Der Zweck der Altenheime könne nach wie vor erreicht werden, da auch die<br />

übrigen Emissionen - außer Lärm - nicht zu einer relevanten Erhöhung <strong>des</strong><br />

gesundheitlichen Risikos der Bevölkerung (einschließlich alter und kranker<br />

Menschen) führen, was sich aus dem humantoxikologischen Gutachten ergäbe.<br />

Es sei nicht damit zu rechnen, dass der Flughafenausbau die Berufsausübung<br />

eines im Schichtsystem Arbeitenden beeinträchtigen werde. Denn sofern die<br />

Wohnung <strong>des</strong> Betroffenen in der Lärmzone liege, werde die ’<br />

Planfeststellungsbehörde Schallschutzmaßnahmen anordnen, die auch den<br />

Schlaf am Tage ermöglichen. Es müsse außerdem berücksichtigt werden, dass<br />

Schichtarbeiter auch in flughafenfernen Gebieten tagsüber einem im Vergleich<br />

zur Nacht erhöhten Umgebungslärmpegel ausgesetzt seien.<br />

Gesundheitsgefährdungen seien nicht zu befürchten, da die zulässigen<br />

gesetzlichen Grenzwerte eingehalten würden, was seitens der TdV durch<br />

Sachverständigengutachten nachgewiesen sei.<br />

Sollte es tatsächlich aufgrund <strong>des</strong> Vorhabens zu einem erheblichen<br />

Patientenschwund oder dem Entzug der Klinikzulassung kommen und der<br />

bestimmungsgemäße Betrieb <strong>des</strong> Rehabilitationszentrums dadurch unmöglich<br />

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