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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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- Unterlegung der Luftverkehrsprognose mit den zutreffenden<br />

Wirtschaftsparametern der Region Berlin-Brandenburg;<br />

- Bewertung <strong>des</strong> beantragten Vorhabens als Neubauvorhaben;<br />

- Erarbeitung eines neuen Lärmgutachtens unter Heranziehung der<br />

Ausführungen von Prof. Dr.-Ing. E. Augustin als Grundlagen der<br />

Berechnung;<br />

- detaillierte Ausweisung der zu erwartenden Wertverluste von bebauten und<br />

unbebauten Grundstücken;<br />

- Bestimmung eines Nachtflugverbots;<br />

- Nachholung der Schadstoff- und Lärmmessungen beim<br />

Zwischenanflugverfahren in einer Entfernung von 22 km vor dem<br />

Einflugzeichen;<br />

- Untersagung eines vorzeitigen Abkurvens der Flugzeuge; statt <strong>des</strong>sen solle<br />

im 4-Meilenbereich ein Geradeausflug vorgeschrieben werden.<br />

7.13.3 Gemeinde Diedersdorf<br />

Die Gemeinde Diedersdorf lehnt den Ausbau <strong>des</strong> Flughafens Schönefeld ab,<br />

weil keine Planrechtfertigung für das Vorhaben vorliege und sie aufgrund der<br />

Lage in der Einflugschneise der künftigen nördlichen Start- und Landebahn<br />

erheblichen Fluglärmbelastungen ausgesetzt sei. Dies betreffe insbesondere<br />

den Ortskern der Gemeinde und das Schloss Diedersdorf, das als<br />

Touristenattraktion nicht mehr nutzbar sei. Darüber hinaus sei sie durch den<br />

Flughafenausbau in unzulässiger Weise auch in ihrer gemeindlichen<br />

Planungshoheit durch die lan<strong>des</strong>planerischen Grundlagen wie LEP <strong>eV</strong>, LEPro<br />

oder LEP SF betroffen. Es wird auf die Entscheidungen <strong>des</strong><br />

Oberverwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) verwiesen.<br />

Unabhängig von der grundsätzlichen Ablehnung <strong>des</strong> Vorhabens, käme eine<br />

Zulassung aus Sicht der Gemeinde Diedersdorf darüber hinaus nur in Betracht,<br />

wenn insbesondere folgende Forderungen erfüllt würden:<br />

Einbeziehung <strong>des</strong> gesamten Gemeindegebiets in die ’<br />

Lärmschutzmaßnahmen und Zahlung entsprechender Entschädigungen für<br />

die Nichtnutzbarkeit <strong>des</strong> Außenwohnbereichs;<br />

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