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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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auch nicht <strong>des</strong> gleichen Schutzniveaus wie Wohnhäuser und Wohnungen<br />

bedürften.<br />

Zu dem Einwand, die ausgelegten Unterlagen seien nicht auf dem aktuellen<br />

Stand gewesen und Urlauber sowie Sommergrundstücksbewohner hätten keine<br />

Berücksichtigung gefunden, nimmt die Anhörungsbehörde wie folgt Stellung:<br />

Von den ausgelegten Unterlagen ging nach Ansicht der Anhörungsbehörde die<br />

sog. Anstoßwirkung aus. Hinsichtlich der nicht dauerhaften Einwohner der<br />

betroffenen Gebiete folgt das daraus, dass aus den Planantragsunterlagen die<br />

betroffenen Gebiete ablesbar waren. Damit konnten auch beispielsweise<br />

Sommergrundstücksbewohner erkennen, ob ihr Grundstück von dem geplanten<br />

Vorhaben beeinträchtigt wird und dementsprechend Einwendungen erheben.<br />

Die Frage, welche Berücksichtigung die Sommergrundstücksbewohner,<br />

Urlauber etc. im Rahmen der Entscheidung über den Planfeststellungsantrag<br />

finden werden, ist für die Auslegungsreife und Anstoßwirkung der Unterlagen<br />

nicht relevant.<br />

Auch die möglicherweise nicht dem aktuellen Stand entsprechende Darstellung<br />

der Bausubstanz ist im Rahmen der Anstoßwirkung unschädlich. Denn es ist<br />

ausreichend, wenn die betroffenen Eigentümer bzw. Mieter erkennen können,<br />

dass ihre Gebäude möglicherweise durch das Vorhaben beeinträchtigt werden.<br />

13. Einwendungen im Zusammenhang mit der Auslegung<br />

13.1 Bekanntmachung<br />

Die ortsübliche Bekanntmachung sei fehlerhaft gewesen, da die Bürger darauf<br />

hingewiesen werden müssen, dass nicht nur der Plan selbst, sondern auch die<br />

UVP ausliegt und Einwendungen zur UVP erhoben werden können.<br />

Die Orte und Termine der Unterlagenauslage, sowie die Bedeutung dieses<br />

Verfahrens für alle in Zukunft von den Auswirkungen <strong>des</strong> Flughafensausbaus<br />

betroffenen Bürger sei zu wenig publik gemacht worden.<br />

Es wurde außerdem kritisiert, dass keine persönliche Benachrichtigung über die<br />

Auslegung erfolgte. Dies gelte insbesondere für andere Bun<strong>des</strong>länder, in denen<br />

das Planfeststellungsverfahren nicht bekannt gemacht worden sei.<br />

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