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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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tatsächlich möglich wäre, die Auswirkungen auf das Berliner Gewässersystem<br />

festzustellen.<br />

Im Scopingverfahren wurde dieser Untersuchungsraum nicht festgelegt. Im<br />

Unterrichtungsschreiben heißt es: ,,die Abgrenzung <strong>des</strong> Untersuchungsraums<br />

für das Schutzgut Wasser/OberfIächenwasser ist auf der Grundlage der<br />

aktualisierten Planung zu überprüfen und plausibel zu begründen.“<br />

Es bleibt festzustellen, dass insbesondere zu der Restbelastung der<br />

Niederschlagswässer und <strong>zum</strong> Enteisungsmittelabbau (vor allem Salzabbau) in<br />

den Bodenfiltern noch Fragen offen sind. Die Aussagen der TdV zu<br />

Restbelastungen und zu Ableitungsarten sind hier uneinheitlich. Daher muss<br />

eine mögliche Einbeziehung der genannten Oberflächenwässer geprüft werden.<br />

Außerdem sollten die Aussagen zur Belastung der abgeleiteten Wässer<br />

überprüft werden.<br />

2.5.2 Kritik an fehlender Variantenprüfung zur Wasserableitung über den<br />

Glasowbach<br />

Nach Ansicht einiger Träger öffentlicher Belange, wie der Verbände <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>büros der anerkannten Naturschutzverbände (dort Abs. 67) und vieler<br />

Gemeinden, sowie der Einwender und Betroffenen, hätte eine Variantenprüfung<br />

hinsichtlich der Wasserableitung über den Glasowbach stattfinden müssen.<br />

Die TdV führen dazu aus, dass verschiedene Ableitungsvarianten im Vorfeld<br />

überlegt worden seien, die letztendlich alle ausgeschieden seien. Eine<br />

Wasserverbringung auf die Rieselfelder scheiterte an der möglichen<br />

Schadstoffmobilisation, die Ableitung über den Zülowgraben sei im Rahmen der<br />

Entwässerungsplanung (Band E) sowie im Untersuchungsprogramm<br />

Oberflächengewässer geprüft und verworfen worden. Nachträglich haben die<br />

TdV einen Vorschlag zur Optimierung der Entwässerung über den Glasowbach<br />

eingereicht, der die Belange <strong>des</strong> Naturschutzes mehr berücksichtigt. Dieser<br />

Vorschlag wurde bisher jedoch nicht als Planände-rungsantrag eingereicht.<br />

Wie schon in der abschließenden <strong>Stellungnahme</strong> <strong>zum</strong> Thema technische<br />

Planung und Landschaftspflegerischer Begleitplan mitgeteilt, ist das<br />

Entwässerungskonzept wegen <strong>des</strong> Zielkonfliktes im Bereich Naturschutz einer<br />

erneuten Überprüfung zu unterziehen. Ein angedachter naturnäherer Ausbau<br />

führt nach eigenen Aussagen der TdV zu einer geringeren Sicherheit gegen<br />

Hoch Wasserereignisse, möglicherweise auch zu einer geringeren<br />

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