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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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Nr. lt. Antrag AL/ALVF Handlungsbedarf<br />

notwendig wären, kann aus behördlicher<br />

Sicht nicht akzeptiert werden.<br />

411 Gebäude 40 Eine neue GW-Messstelle wurde bereits<br />

Unterwasser- vom TdV für die weitere Bearbeitung mit<br />

schießstand aufgenommen. Da Einstufung als<br />

Rüstungsaltlast-Verdachtsstandort, wird die<br />

Durchführung einer historisch -<strong>des</strong>kriptiven<br />

Recherche als erforderlich angesehen, um<br />

den Untersuchungsumfang festlegen zu<br />

können. Die <strong>Ergebnis</strong>se dieser Bewertung<br />

setzen den Rahmen für die Fortführung der<br />

Erkundung in der geforderten<br />

orientierenden Untersuchung. Die<br />

Schlussfolgerung der TdV, dass keine<br />

Bodenuntersuchungen notwendig wären,<br />

kann aus behördlicher Sicht nicht akzeptiert<br />

werden.<br />

A 12 Halle 5 Bei Bebauung oder Umbau ist eine<br />

orientierende Untersuchung erforderlich.<br />

Zusätzlich ist eine Bewertung der zu<br />

erwartenden Änderung <strong>des</strong> hydraulischen<br />

Regimes am Standort nötig. Im Rahmen<br />

<strong>des</strong> GW-Monitorings sind dann<br />

möglicherweise GW-Messstellen<br />

erforderlich.<br />

Al3 Halle 7 Bei Bebauung oder Umbau ist eine<br />

orientierende Untersuchung erforderlich.<br />

Zusätzlich ist eine Bewertung der zu<br />

erwartenden Änderung <strong>des</strong> hydraulischen<br />

Regimes am Standort nötig. Im Rahmen<br />

<strong>des</strong> GW-Monitorings sind dann

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