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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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Unabhängig von der grundsätzlichen Ablehnung <strong>des</strong> Projektes käme eine<br />

Zulassung aus Sicht der amtsfreien Gemeinde Zeuthen darüber hinaus nur in<br />

Betracht, wenn insbesondere folgende Forderungen erfüllt würden:<br />

Erstellung eines lärmpsychologischen Gutachtens unter gesonderter<br />

Betrachtung von Kindern, Kranken, Alten und Behinderten;<br />

Berechnung der Lärmpegel nach der LAI-Leitlinie (Leitlinie <strong>des</strong><br />

Länderfachausschusses für Immissionsschutz) für jede Betriebsrichtung<br />

(100 : 100) gesondert; dazu wird auch auf die Ausführungen von Prof. Dr.-<br />

Ing. E. Augustin verwiesen;<br />

Festschreibung eines Fluglärmmalus von 10 dB(A), der einen Vergleich<br />

mit anderen Lärmarten ermöglicht;<br />

Erarbeitung eines detaillierten Schallimmissionsplans, der durch geeignete<br />

Maßnahmen eine nachhaltige Belastungsminderung im Innen- und<br />

Außenbereich bewirkt;<br />

Einbeziehung von Standortalternativen in das Verfahren; Untersuchung der<br />

Standortalternativen;<br />

Berücksichtigung der <strong>Ergebnis</strong>se <strong>des</strong> Raumordnungsverfahrens BBI von<br />

1994;<br />

Bestimmung eines Nachtflugverbots;<br />

Schaffung eines niveaufreien Bahnüberganges im Bereich von Zeuthen;<br />

Installierung eines Schallmessnetzes mit automatischen Pegelschreibern<br />

während der Bauzeit am Rande der umliegenden Bebauung;<br />

Festlegung langfristiger Entschädigungssummen für die mit dem Projekt<br />

verbundenen Folgekosten bezüglich der gemeindlichen Entwicklung und<br />

Infrastruktur;<br />

Durchführung einer Rasteruntersuchung aller Altlastenverdachtsflächen<br />

sowie fach- und umweltgerechte Sanierung der belasteten Flächen auf<br />

Kosten der TdV;<br />

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