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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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es keine effektiven Schutzvorkehrungen gegen die Verlärmurig durch<br />

Flugzeuge von Außenbereichen, insbesondere von Gärten, Balkonen,<br />

Schulhöfen, Spielplätzen etc., aber auch von Erholungsgebieten, z.B.<br />

von Wäldern, Seen und Campingplätzen usw. gibt;<br />

der Einbau von baulichem Schallschutz sowie Lüftern in allen <strong>zum</strong><br />

Schlafen geeigneten Räumen und ggf. die Entschädigung nach 5 74<br />

Abs. 2 Satz 3 VwVfG Bbg kein vollständig gleichwertiges Äquivalent<br />

<strong>zum</strong> Verzicht auf die Belastung bietet;<br />

auch aktive Schallschutzmaßnahmen,<br />

Schallschutzwände mit Einschränkungen<br />

Beispiel durch Umwege, Sichtbehinderungen<br />

auch die unterhalb der Grenzwerte<br />

Dezlenungswelse<br />

wie <strong>zum</strong> Beispiel<br />

verbunden sind, <strong>zum</strong><br />

und anderes;<br />

oder 16. BlmSch V<br />

r 1<br />

aer Im verranren aerlnlerten Schutzziele liegenden<br />

Lärmauswirkungen zu berücksichtigen sind, die nicht als nur<br />

geringfügig eingestuft werden können (BverwGE 107, 313, 322 f.<br />

133. w. AL).<br />

Da bei Realisierung <strong>des</strong> beantragten Vorhabens sich die Verärmung auch auf<br />

besiedelte Wohngebiete erstreckt, kommt diesen Gesichtspunkten besondere<br />

Bedeutung zu. Die Lage <strong>des</strong> Flughafens lässt es nicht zu, bei der Festlegung<br />

der Flugrouten ein Überfliegen bzw. Tangieren <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t der Gemeinden<br />

Selche w, Blankenfelde, Mahlo w, Waltersdoe Schulzendoe Eich Walde und<br />

Teile <strong>des</strong> Berliner Bezirkes Treptow-Köpenick zu vermeiden. Neben der<br />

Ausweisung von Schutzgebieten sind <strong>des</strong>halb auch die oben genannten<br />

Gesichtspunkte zu berücksichtigen und den für den Standort Schönefeld<br />

angeführten Gesichtspunkten gegenüberzustellen.<br />

Bei der Bewertung der widerstreitenden Belange ist zu berücksichtigen, dass<br />

die von den TdV vorgeschlagenen Schutzziele an der Rechtsprechung <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>verwaltungsgerichtes zu Flughafenaus- und -neubauvorhaben orientiert<br />

sind. Allerdings haben jüngst einige Oberverwaltungsgerichte, zuletzt das<br />

Oberverwaltungsgericht Hamburg in seinem Urteil vom 03.09.2001 -3 E<br />

32/98. P-, den Schutz der Betroffenen erweitert.<br />

Demgegenüber ist gleichfalls festzuhalten, dass mit der vorgelegten Planung<br />

die Umweltqualitäts- und Umwelthandlungsziele, wie sie der Rat von<br />

Sachverständigen für Umweltfragen (SRU) in seinem Sondergutachten Umwelt<br />

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