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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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12.3 Aktualität der Unterlagen<br />

.<br />

Seitens der Einwender und Betroffenen wurde eingewandt, dass die Pläne, die<br />

.<br />

die Bausubstanz darstellen sollen, überaltert seien und nicht vermögen, die<br />

.<br />

heutige Bausubstanz und Ortsstruktur darzustellen. Außerdem seien die<br />

.<br />

verschiedenen Berechnungen zugrunde gelegten Einwohnerzahlen zu gering<br />

angesetzt, da neben den Dauereinwohnern auch z.B. Urlauber und<br />

Sommergrundstücksbewohner betroffen seien. Von April bis Oktober würden<br />

ca. 1000 Erholungsgrundstücke von 3000 Bürgern zusätzlich bewohnt, was in<br />

den Antragsunterlagen bei der Einwohnerzahl nicht berücksichtigt werde.<br />

Die Planung beruhe <strong>zum</strong> Teil auf veralteten Daten und nicht korrekten Karten<br />

und Fakten, <strong>zum</strong> Beispiel seinen neue Wohngebiete und die neue Führung der<br />

B 101 bei Großbeeren nicht verzeichnet. Im Bezirk Köpenick seien zahlreiche<br />

Planausweisungen nicht, unvollständig oder fehlerhaft eingetragen.<br />

Die TdV nahmen dazu wie folgt Stellung:<br />

Zur Erstellung der Planunterlagen einschließlich der Grunderwerbspläne<br />

.<br />

die amtlichen Daten bestände der topografischen Karten<br />

Lan<strong>des</strong>vermessungsamt Brandenburg und die amtlichen Daten<br />

seien<br />

vom<br />

Liegenschaftskarten der zuständigen Kataster- und Vermessungsämter der<br />

Landkreise bzw. der Stadtbezirke von Berlin zugrunde gelegt worden.<br />

Eine Aktualisierung der Datenbestände erfolge in den örtlich zuständigen<br />

Kataster- und Vermessungsämtern und könne dort auch abgerufen werden.<br />

.<br />

Die Einwohnerzahlen beruhten auf den Angaben der jeweiligen<br />

Einwohnermeldeämter bzw. den Angaben der Ämter für Statistik und enthielten<br />

den tatsächlichen Bestand an Bebauung. Es seien außerdem die noch nicht<br />

realisierten Einwohnerpotenziale in genehmigten oder bereits in Realisierung<br />

befindlichen B-Plan-Gebieten, sowie das Nachverdichtgungspotenzial<br />

berücksichtigt worden.<br />

Auch die Erholungsgebiete seien berücksichtigt worden, jedoch sei eine<br />

Registrierung der Erholungssuchenden aufgrund der extremen jahreszeitlichen<br />

und witterungsbedingten Schwankungen und vor dem Hintergrund der nicht<br />

erheblichen Betroffenheit unterblieben. Wochenendhäuser dienen gerade nicht<br />

dem dauerhaften Wohnen von Menschen, weshalb sie daher grundsätzlich<br />

der<br />

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