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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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Die Anhörung hat ergeben, dass im Bereich der Gemeinden Eichwalde,<br />

Zeuthen und Schulzendorf keine niveaufreie Querung der Görlitzer Bahn<br />

vorhanden ist und mit einer Verlängerung der ohnehin schon langen<br />

Schrankenschließzeiten zu rechnen ist. Wegen <strong>des</strong> Vorrangs <strong>des</strong><br />

Schienenverkehrs ist dies auch für den Einsatz von Rettungsfahrzeugen<br />

nachteilig. Mcht zuletzt um eine schnelle Erreichbarkeit der<br />

Katastrophenschutz- und Rettungsfahrzeuge in diesem Bereich zu<br />

gewährleisten, schlägt die Anhörungsbehörde vor, min<strong>des</strong>tens einen<br />

niveaufreien Übergang im Bereich von EinwaIde/Zeuthen vorzusehen. Eine<br />

weitere - wenngleich nur geringe - Erhöhung der Schrankenschließzeiten durch<br />

den flughafeninduzierten Verkehr, führt zu einer zusätzlichen Behinderung <strong>des</strong><br />

Verkehrsflusses in diesem Bereich, der dort auf eine ohnehin hohe Belastung<br />

trim.<br />

6. Gutachten <strong>zum</strong> Katastrophenschutz<br />

Die TÖB fordern die Erstellung eines Gutachtens zur Beurteilung <strong>des</strong><br />

Katastrophen- und Brandschutzes, das Angaben zur Bemessung der<br />

Einsatzstärke der freiwilligen ehrenamtlichen Feuerwehren, der Ausstattung, der<br />

Ausrüstung und weitergehende Ausbildungen während der Bauphase und <strong>des</strong><br />

Betriebs <strong>des</strong> Flughafens ermögliche.<br />

Die TdV teilten dazu mit, dass der Flughafen nach den Vorgaben der<br />

Internationalen Organisation für den zivilen Flugverkehr (ICAO) verpflichtet sei,<br />

Notfallpläne und eine entsprechende Notfallausrüstung vorzuhalten. Der<br />

Flughafen verfüge über eine Betriebsanleitung ,,NOT“, die alle Festlegungen<br />

hinsichtlich der Verantwortlichkeit, der Zuständigkeit, der Alarmierung und<br />

Kräftevorhaltung regele. Diese Betriebsanleitung beziehe sich auf den<br />

Verantwortungsbereich <strong>des</strong> Flughafens, der in den Grenzen <strong>des</strong> Flughafens<br />

und einem Nahbereich definiert sei. Der Nahbereich umfasse eine Entfernung in<br />

Verlängerung der Bahnen von der Schwelle der Start- und Landebahn von<br />

1 .OOO m. Auf der Grundlage der Betriebsanweisung würden die Einsatzpläne in<br />

Abstimmung mit dem Landkreis Dahme-Spreewald und dem Land Berlin<br />

vorgehalten. Die Einsatzpläne würden bei Eintritt eines Schadensereignisses<br />

den Einsatz der erforderlichen Kräfte, sowohl auf dem Flughafen, als auch im<br />

Nahbereich <strong>des</strong> Flughafens sichern.<br />

Die Ausführungen der TdV sind korrekt, da für den Katastrophen- und<br />

Brandschutz die Landkreise und die Gemeinden zuständig sind. Gleichwohl ist<br />

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