06.01.2013 Aufrufe

Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Stellungnahme</strong> (dort Abs. 32) und im Erörterungstermin am 08.052001 darauf<br />

hingewiesen, dass die Flächen <strong>des</strong> Güterbahnhofes Schönholz und <strong>des</strong><br />

Nordbahnhofs für Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung stünden. Der<br />

Landkreis Teltow-Fläming weist in seiner <strong>Stellungnahme</strong> (Abs. 74 f) auf ein<br />

Entsiegelungskonzept der Brandenburgischen Bodengesellschaft (BBG) hin,<br />

das 76,2 ha ehemals militärisch genutzte Flächen im Raum Jüterbog betrifft.<br />

Nach § 15 BbgNatSchG ist die Zahlung einer Ausgleichsabgabe nur die Ultima<br />

ratio, vorrangig ist ein Eingriff durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu<br />

kompensieren. Nach § 14 BbgNatSchG müssen die zerstörten Funktionen im<br />

,,betroffenen Raum“ wiederhergestellt werden. Der betroffene Naturraum ist<br />

nach Aussage <strong>des</strong> MLUR im Erörterungstermin am 08.052001 die mittlere<br />

Mark. Der Abriss von aufstehenden Gebäuden könne nicht als<br />

Entsiegelungsmaßnahme gewertet werden, es sei denn, die Gebäude<br />

schädigen das Landschaftsbild in erheblichem Maße.<br />

Aufgrund der eindeutigen gesetzlichen Formulierung empfiehlt die<br />

Anhörungsbehörde die Prüfung der nunmehr vorgelegten Entsiegelungs-<br />

potenziale. Unter Beachtung <strong>des</strong> Vorrangs von Kompensationsmaßnahmen vor<br />

Ausgleichsabgaben sollte geprüft werden, welche Maßnahmen sich noch in die<br />

Planung einstellen lassen.<br />

.<br />

Die TdV haben die ’ Prüfung von Entsiegelungsvorschlägen der<br />

Brandenburgischen Bodengesellschaft (75 ha) und <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>forstsamtes<br />

Neubrück (25 ha) bereits im Erörterungstermin am 08.05.2001 zugesagt.<br />

33 . Eingriffe in geringwertige Biotope nicht ausreichend kompensiert<br />

Nach Ansicht mehrerer naturschutzfachlicher Träger öffentlicher Belange<br />

(MLUR, Verbände <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>büros der anerkannten Naturschutzverbände,<br />

Verbände der Berliner Lan<strong>des</strong>arbeitsgemeinschaft Naturschutz u.s.w.) besteht<br />

ein Kompensationsdefizit hinsichtlich der Eingriffe in geringwertige Biotope<br />

(Biotope mit der Wertstufe 1 bis 2). Als Beispiele werden vom MLUR die<br />

Eingriffe mit den Bezeichnungen FM 56, FM 71, FM 96, FM 102, FM 155, FM<br />

130, FM 121 und FM 147 genannt.<br />

Die Verbände <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>büros der anerkannten Naturschutzverbände<br />

bemängeln die Kompensationsdefizite hinsichtlich Ackerflächen ebenfalls (Abs.<br />

22) .<br />

439

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!