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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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Schallschutzmaßnahmen bleiben, ist darauf zu achten, dass nicht nur die <strong>zum</strong><br />

Schlafen geeigneten Räume mit Lüftungseinrichtungen versehen werden.<br />

52 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Der TdV legt, gestützt auf die lärmmedizinische Aussage <strong>des</strong> Gutachters Herrn<br />

Prof. Dr. Dr. Jansen, dar, dass sich aus seiner Sicht <strong>zum</strong> gegenw&tig<br />

überschaubaren Zeitraum die Frage der Umsiedlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .nicht stellt und verweist zur Begründung<br />

auf die zu erwartenden Lärmimmissionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . die für den<br />

Prognosehorizont 20XX mittlere Maximalpegel von Leq3 67,7 dB(A) tags und<br />

68,4 dB(A) nachts betragen (auf das Überschreiten <strong>des</strong> kritischen Wertes im<br />

Istzustand wird ausdrücklich hingewiesen). Damit könne unter Zugrundlegung<br />

eines Schallminderungsmaßes für geschlossene Fenster von 24 dB(A) für die<br />

Tages- und Nachtzeit die vom Gutachter angesetzten Innenraumpegel von L,,,<br />

45 dB(A) erreicht werden.<br />

Entgegen dem Vorbringen <strong>des</strong> TdV (Flughafen) schlägt die Anhörungsbehörde<br />

in diesem Fall vor, das Grundstück . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in die zu<br />

erwerbenden Flächen einzubeziehen und . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . auf Kosten<br />

der TdV ein vergleichbares . . . . . . . .grundstück in einem weniger belasteten Gebiet<br />

anzubieten beziehungsweise . . . . zu entschädigen. Zwar werden ausweislich der<br />

lärmphysikalischen Gutachten für den Prognosehorizont 2OXX am Wohnort<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . keine Lärmwerte erreicht, die bei geschlossenen Fenstern die<br />

kritischen Innenraumpegel für Kranke von L,,, 45 dB(A) übersteigen. Damit<br />

.<br />

sind bei Berücksichtigung von Lüftungseinrichtungen<br />

Gesundheitsbeeinträchtigungen zunächst nicht zu besorgen.<br />

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