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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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IX. Denkmalschutz<br />

Allgemeines<br />

Aussagen <strong>zum</strong> Denkmalschutz befinden sich im Band N, Kap. 13 (Kultur- und<br />

sonstige Sachgüter) sowie für Flächennaturdenkmäler Kap. 6 (Tiere und<br />

Pflanzen) der Planunterlagen. Danach ergeben sich für das Schutzgut Kultur-<br />

und sonstige Sachgüter besonders durch die ’ notwendigen<br />

Flächenumwandlungen erhebliche Umweltauswirkungen. Im Wesentlichen<br />

seien die Bodendenkmäler betroffen. Ferner wird es zu Beeinträchtigungen bis<br />

hin <strong>zum</strong> Totalverlust von Flächennaturdenkmälern kommen. Die übrigen Kultur-<br />

und Sachgüter seien nicht oder nur unerheblich betroffen.<br />

Zum Thema Denkmalschutz haben als Träger öffentlichen Belange das<br />

Brandenburgische Lan<strong>des</strong>amt für Denkmalpflege und Archäologische<br />

Lan<strong>des</strong>museum (BLDAM), das MLUR sowie der Landkreis Teltow-Fläming<br />

Stellung genommen.<br />

Darstellung der Schwerpunkte im Einzelnen<br />

Aus Sicht der Anhörungsbehörde ergeben sich <strong>zum</strong> Sachthema Denkmalschutz<br />

die nachfolgend aufgeführten Schwerpunkte:<br />

1. Baudenkmäler<br />

Im Zuge der Flughafenerweiterung sollen drei Hallen, welche als denkmalwert<br />

eingestuft sind, beseitigt werden. Vor Abbruch der Hallen wird vom BLDAM eine<br />

genaue Dokumentation der Objekte auf Kosten der TdV gefordert. Die TdV<br />

stimmen dem zu.<br />

Im Einzelnen wurden noch folgende Einwendungen erhoben:<br />

11. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Einwender und Betroffene befürchten eine Beeinträchtigung <strong>des</strong><br />

denkmalgeschützten Gebäu<strong>des</strong> in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Die TdV gehen von keiner erheblichen Beeinträchtigung aus, da sich dieses<br />

Gebäude außerhalb <strong>des</strong> Untersuchungsgebietes befinde. Danach solle es<br />

außerhalb <strong>des</strong> Untersuchungsgebietes zu keinen erheblichen und<br />

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