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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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gefordert, dass die TdV eine ausführliche Begründung der besonderen Eignung<br />

<strong>des</strong> Standortes Schönefeld vorlegen.<br />

Die TdV weisen darauf hin, dass alle möglichen Alternativen eines Ausbaus <strong>des</strong><br />

Flughafens Schönefeld untersucht worden seien und schließlich die auf der<br />

Grundlage der Konfigurationsanalyse optimierte Lage der neuen Start- und<br />

Landebahn <strong>des</strong> Flughafens <strong>zum</strong> Gegenstand <strong>des</strong> Antrages gemacht worden<br />

sei. Die vorgelegte Konfigurationsanalyse, die den optimalen Standort innerhalb<br />

und angrenzend an das bestehende Flughafengelände suche, sei ausreichend.<br />

Nach deren <strong>Ergebnis</strong>sen sei die Lage der SLB ausgewählt worden, die eine<br />

Beeinträchtigung der Umgebung <strong>des</strong> Flughafens soweit wie möglich vermeide<br />

bzw. minimiere. Eine ernsthaft in Betracht kommende oder sich geradezu<br />

aufdrängende Alternative für den Ausbau <strong>des</strong> Flughafens Schönefeld sei in der<br />

mit dem Planfeststellungsantrag nachgesuchten Weise nicht vorhanden.<br />

Die TdV tragen weiter vor, dass die Standortwahl auf einer unternehmerischen<br />

Entscheidung beruhe. Diese habe sich für einen Ausbau <strong>des</strong> vorhandenen<br />

Flughafens Schönefeld und gegen einen vollständigen Neubau eines<br />

Flughafens an anderer Stelle entschieden. Die Standortwahl sei nicht<br />

Gegenstand <strong>des</strong> beantragten Planfeststellungsverfahrens. Nach ihrer Ansicht<br />

sei das Vorhaben ,,Ausbau <strong>des</strong> Flughafens Berlin-Schönefeld“ gerechtfertigt.<br />

Das Vorhaben sei vernünftigerweise geboten. Der Rechtfertigung <strong>des</strong> Antrages<br />

auf Planfeststellung lägen drei Aspekte als Begründung zugrunde: Die erste<br />

Säule sei der Bedarf. Es sei offenkundig, dass das bestehende Berliner<br />

Flughafensystem (Flugflächen) den zu erwartenden Luftverkehr qualitativ und<br />

quantitativ langfristig nicht abwickeln kann. Kapazitätserweiterungen an den<br />

bestehenden Berliner Flughäfen seien aufgrund fehlender Flächen nicht<br />

möglich. Die zweite Säule sei die Funktion als Ersatzflughafen (,,Single-<br />

Flughafen“), für die zu schließenden Flughäfen Tegel und Tempelhof. Die<br />

Anträge auf Schließung der Flughäfen Tegel und Tempelhof seien nach Vorlage<br />

entsprechender Gesellschafterbeschlüsse bei der zuständigen Berliner<br />

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gestellt worden. Die dritte Säule sei der<br />

Immissionsschutz, wonach eine Reduzierung der Lärmbetroffenen innerhalb<br />

Berlins aufgrund der Schließung von zwei innerstädtischen Flughäfen<br />

prognostiziert wird.<br />

Die TdV stützen den Antrag auf Ausbau <strong>des</strong> bestehenden Flughafens<br />

Schönefeld u.a. mittelbar auf den Konsensbeschluss. Zwar habe der Beschluss<br />

ausschließlich unternehmerischen Charakter für sie und beinhalte damit keine<br />

rechtlichen, insbesondere öffentlich-rechtlichen Wirkungen. Jedoch sei der<br />

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