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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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Der Jahresgrenzwert für Schwebestaub der Richtlinie von 40 ug/m3 werde dabei<br />

bereits im Jahre 2007 überschritten werden. Unter Berücksichtigung der<br />

vielfältigen Unsicherheiten der Immissionsprognose seien Überschreitungen<br />

<strong>des</strong> EG-Grenzwertes für NO, nicht auszuschließen.<br />

Das Bezirksamt Köpenick und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung<br />

schließen sich dieser Forderung an. Dabei regen sie an, dass im Rahmen <strong>des</strong><br />

Planfeststellungsverfahrens die Luftverunreinigungen anhand der Grenzwerte<br />

der 1. Tochterrichtlinie zur Luftreinhaltung (1999/30/EG), die am 19.07.1999 in<br />

Kraft getreten sei und deren Grenzwerte ab 2005 bzw. 2010 gelten würden,<br />

bewertet werden.<br />

Die TdV weisen <strong>zum</strong> angesprochenen Problemkreis darauf hin, dass ergänzend<br />

zu den bisherigen Untersuchungen in den Gutachten M 10 und<br />

M 11 im Rahmen der Einwendungsbearbeitung auf den 8 Beurteilungsflächen<br />

die Immissionsberechnungen für die Komponenten Stickstoffoxide, Benzol und<br />

PM 10 in 250 x 250 m-Rastern entsprechend den Mittelungszeiträumen der EU-<br />

Richtlinie (99/30/EG) durchgeführt worden seien. Unter pessimistischen<br />

Annahmen seien nach Addition der errechneten Kfz- und flugverkehrsbedingten<br />

Zusatzbelastung für den Endausbauzustand (20XX) in den Beurteilungsflächen<br />

keine Überschreitungen der EU-Grenzwerte <strong>zum</strong> Schutz der menschlichen<br />

Gesundheit (gemäß Richtlinie 99/30/EG) festgestellt worden.<br />

Die TdV erläutern, dass in der EU-Richtlinie 99/3O/EG kein Grenzwert für PM<br />

25 genannt werde. Bezüglich NO, weisen sie darauf hin, dass sich die TA Luft-<br />

Werte und auch die Werte der EG-Richtlinie auf NO2 bezögen - im Gutachten<br />

MIO seien jedoch die NO,-Konzentrationen (Summe von NO und N02) als NO2<br />

berechnet worden. Dabei sei von einer vollständigen (100 %) Oxidation <strong>des</strong><br />

emittierten NO zu NO2 ausgegangen worden (worst case). Auch der<br />

Jahresgrenzwert <strong>zum</strong> Schutz der Vegetation (30 ug NOX/m3) sei im Mittel<br />

unterschritten worden. Nur in wenigen Teilflächen (250 m x 250 m) in<br />

unmittelbarer Nähe <strong>des</strong> Flughafens überschreite die maximale N02-<br />

Konzentration den Vegetations-Grenzwert geringfügig. Es sei nicht<br />

anzunehmen, dass in diesem Bereich bzw. in unmittelbarer Nähe sensible<br />

Nutzungen (Gärten oder Erholungsgebiete) stattfinden. Weiterhin sei darauf<br />

hinzuweisen, dass bereits nahezu überall in Deutschland die NO,-<br />

Hintergrundbelastung den Grenzwert erreiche bzw. überschreite.<br />

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