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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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1.6 Bausubstanz in Schulzendorf<br />

Die Gemeinde Schulzendorf befürchtet eine Gefährdung der Bausubstanz bei<br />

einem Lärmpegel > 50dB(A, sowie durch Erschütterungen durch erhöhtes<br />

Verkehrsaufkommen.<br />

Die TdV sehen für die Gemeinde Schulzendorf keinen Anstieg <strong>des</strong> Verkehrs-<br />

aufkommens sowie keine Gefährdung der Bausubstanz durch Fluglärm.<br />

1.7 Forderungen nach Gefährdungsgutachten<br />

Ferner stellen Einwender und Betroffene Forderungen nach einem<br />

Gefährdungsgutachten und Erschütterungsmessungen zur Beweissicherung für<br />

eine Vielzahl von Gebäuden verschiedener Gemeinden auf.<br />

Die TdV sagen die Durchführung von Beweissicherungsverfahren und<br />

Gutachten, <strong>des</strong>sen Ziele noch abzustimmen sind, zu.<br />

2. Bodendenkmäler<br />

Bodendenkmäler sowie Verdachtsflächen mit begründet zu vermutenden<br />

Bodendenkmälern sind in der UVS aufgelistet und kartiert. Jedoch sollen nach<br />

Ansicht <strong>des</strong> BLDAM die Gesamtbewertung und Ableitung von<br />

Konfliktschwerpunkten, sowie das Ausmaß der Auswirkungen nicht adäquat<br />

wiedergeben sei. Ferner seien noch weitere Bodendenkmäler betroffen. Bei 25<br />

Bodendenkmälern seien Konfli ktpotenziale vorhanden, wobei bei 9 eine<br />

Komplettzerstörung zu erwarten sei. Da sich die archäologische Dokumentation<br />

sich über mehrere Jahre erstrecken werde, haben sich das BLDAM und die TdV<br />

auf die Festlegung eines Zeitplanes in der Bauterminplanung geeinigt.<br />

In Bereichen, in denen Bodendenkmäler begründet vermutet werden, sei die<br />

Einholung eines archäologischen Fachgutachtens durch die TdV erforderlich.<br />

Daraus sind dann ggf. weitere bodendenkmalpflegerische Maßnahmen gemäß<br />

§§ 12 Abs. 2 und 15 Abs. 3 DSchGBbg abzuleiten (BLDAM). Die TdV<br />

versichern, allen gesetzlichen Bestimmungen nachzukommen.<br />

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