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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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Vom TdV (Schiene) wird im Wesentlichen dazu ausgeführt, dass die<br />

vorgeschlagene Anbindung in Varianten untersucht worden sei. Als<br />

Haupthinderungsgründe wurden benannt:<br />

- Kopfbahnhof, da eine vernünftige Weiterführung unmöglich ist<br />

- damit erhebliche Einschränkung der Leistungsfähigkeit und<br />

- Brechen aller durchgehenden Verbindungen<br />

- keine nennenswerte Kostenersparnis.<br />

Der Gegendarstellung <strong>des</strong> Antragstellers kann gefolgt werden. Es wurde<br />

glaubhaft dargelegt, dass eine direkte Anbindung <strong>des</strong> Flughafens vom<br />

vorhandenen Bahnhof aus nicht sinnvoll ist. Erhebliche Vorteile einer solchen<br />

Planung sind nicht erkennbar.<br />

3.3 Anbindung <strong>des</strong> Flughafens an die U 7<br />

Von den Einwendern wird kritisiert, dass die im Raumordnungsverfahren<br />

vorgesehene U-Bahn-Anbindung fehle. Die Forderung nach einer Anbindung<br />

an die U 7 wird auch von zahlreichen Träger öffentlicher Belange erhoben. Die<br />

BVG gibt in ihrer <strong>Stellungnahme</strong> an, dass die Verlängerung der U 7 bis in den<br />

Terminalbereich als wesentliches Element der ÖPNV-Anbindung <strong>des</strong><br />

Flughafens gesehen wird. Auch wenn die U-Bahn bis zu seiner Inbetriebnahme<br />

nicht gebaut werde, sei ein nachträglicher Einbau für die Zukunft nicht von<br />

vornherein auszuschließen. Die Planungen innerhalb <strong>des</strong> Terminalbereiches<br />

und der Flughafenzufahrten könnten so erfolgen, dass entweder der U-Bahnhof<br />

als Rohbau weitgehend vorgeleistet oder die Trasse für den später notwendigen<br />

Einbau der U-Bahn ohne zusätzliche Mehrkosten freigehalten werde.<br />

Insbesondere tragende Elemente (Stützen, tragende Wände), die<br />

Gründungsbauwerke und Zufahrten, aber auch Installationsräume und<br />

Kabelkanäle könnten baulich so vorgeleistet werden, dass sie einem späteren<br />

Einbau der U-Bahn nicht entgegenstehen.<br />

Der TdV (Schiene) führt dazu aus, dass gemäß der Verkehrsprognose <strong>des</strong><br />

Vorhabenträgers im Schienenverkehr Flughafenexpress und S-Bahn mit<br />

deutlichem Abstand die Hauptlast <strong>des</strong> Verkehrs tragen. Nach der Prognose<br />

werde eine Nutzungsverteilung von 30 % S-Bahn, 60 - 65 % Airportexpress und<br />

nur 5 % U-Bahn erwartet. Eine Verlängerung der U-Bahn sei keine notwendige<br />

Folgemaßnahme <strong>des</strong> Flughafenausbaus. Eine Aufnahme in das<br />

Planfeststellungsverfahren wäre nicht statthaft. Sie sei auch nicht möglich, weil<br />

eine verfestigte Planung für die U-Bahnlinie 7 nicht vorliege. Die ’<br />

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