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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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Trägern öffentlicher Belange gefordert worden, <strong>zum</strong> Beispiel vom<br />

Lan<strong>des</strong>umweltamt Brandenburg (Abs. 16 Nr. 4), dem Amt für Forstwirtschaft<br />

Königs Wusterhausen (Abs. 26), den Verbänden <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>büros der<br />

anerkannten Naturschutzverbände (Abs. 39) und von den Verbänden der<br />

Berliner Lan<strong>des</strong>arbeitsgemeinschaft Naturschutz (Abs. 39). Eine Vielzahl von<br />

Gebietskörperschaften, Einwendern und Betroffenen haben sich dieser<br />

Forderung angeschlossen.<br />

Damit bleibt festzuhalten, dass die TdV mit der ursprünglichen Planung dem<br />

Vermeidungsgebot aus 5 12 Abs. 1 BbglVatSchG nicht ausreichend<br />

nachgekommen sind. Die zur Entwässerung bisher geplanten Eingriffe in das<br />

Gebiet der Glasowbachniederung müssen, nach den eigenen Darlegungen der<br />

TdV, <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t als <strong>zum</strong> Teil vermeidbar beziehungsweise Verminderbar<br />

angesehen werden.<br />

Da die bisherige Entwässerungsplanung nicht mit den Belangen <strong>des</strong><br />

Naturschutzes (vor allem <strong>des</strong> Schutzes der Natura 2.000 Gebiete) vereinbar ist,<br />

empfehlen wir, in die m Entscheidung Planunasalternativen <strong>zum</strong><br />

Entwässerungskonzept einzubeziehen.<br />

Die Ableitung von Abwasser muss so eingerichtet werden, dass eine<br />

Schädigung der Biotope der Glasowbachniederung möglichst niedrig gehalten<br />

oder ausgeschlossen wird. Dazu wäre Folgen<strong>des</strong> sicherzustellen:<br />

- Das Fehlen erheblichen Auswirkungen im FFH-Gebiet durch Immissionen<br />

<strong>des</strong> Vorhabens über Wasser- (Salze, Rückstände von Auftaumitteln,<br />

Stickstoffverbindungen) oder Luftpfad (/VOX) muss durch Fachgutachten<br />

belegt werden.<br />

- Auf die geplante Böschungserhöhung muss verzichtet werden.<br />

- Der Min<strong>des</strong>tabfluss von 33 Ks ist zur Verbesserung der Wasserversorgung<br />

zu gewährleisten. Die Qualität der Einleitungswässer muss aber genauer<br />

belegt werden (mögliche Restbelastungen mit Nährstoffen,<br />

Enteisungsmitteln und anderen Stoffgruppen). Dies gilt insbesondere<br />

bezüglich der Biotope 3260 ,,Unterwasservegetation in Fließgewässern“ und<br />

91 EO ,,Erlen- und Eschenwälder an Fließgewässern“<br />

- Die Querung der B 96 ist fischottergerecht auszubauen.<br />

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