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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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In Schulräumen soll nach den Vorstellungen der TdV ein Innenraumpegel von<br />

L,,, 55 dB(A) <strong>zum</strong> Schutz vor Kommunikationsstörungen höchstens ein mal pro<br />

Unterrichtseinheit überschritten werden. Sind zur Erreichung dieses Ziels<br />

Schallschutzmaßnahmen erforderlich, sollten diese so ausgelegt werden, dass<br />

sie einen Innenraumpegel von höchstens L,,, 50 dB(A) zulassen. Kindergärten<br />

sollen mit technischem Schallschutz versehen werden, wenn der Außenpegel<br />

Leq3 62 dB(A) und mehr erreicht. Für Kindertagesstätten mit Ruhe- und<br />

Schlafräumen wird ein Innenraumpegel von kleiner L,,, 60 dB(A) als<br />

angemessen angegeben. Die Nutzung der Außenflächen ist in den vorgelegten<br />

Gutachten nicht explizit behandelt. In der Erörterung ließen sich die TdV<br />

dahingehend ein, dass die zu erwartenden Außenpegel keine weiteren<br />

Schutzvorkehrungen erforderlich machten, insbesondere eine Verlegung<br />

einzelner Einrichtungen nicht angezeigt sei. Eingeräumt wurde jedoch, dass ab<br />

einem Außenpegel von Leq3 62 dB(A) eine Unterrichtung und angeleitetes<br />

Spielen nicht mehr sinnvoll möglich sei. Die Verlegung dieser Aktivitäten in die<br />

Innenräume sei <strong>zum</strong>utbar.<br />

Für Krankenhäuser soll nach Auffassung der TdV ein Innenraumpegel von L,,,<br />

45 dB(A) verbindlich sein, für Rehabilitationskliniken und Altenheime ein<br />

Innenraumpegel von Leq3 40 dB(A) in der Nacht. Die zu erwartenden<br />

Außenpegel seien auch für diese Einrichtungen <strong>zum</strong>utbar.<br />

Nach Auffassung der Anhörungsbehörde kann mit den genannten<br />

Schutzvorkehrungen nur ein angemessener Schutz in den Innenräumen erreicht<br />

werden. Die Nutzung der Außenbereiche ist aber vor allem für Kindergärten und<br />

Kindertagesstätten, Altenheime und Rehabilitationskliniken zu gewährleisten.<br />

Für Schulen, die nur für einige Stunden täglich besucht werden, sowie<br />

Krankenhäuser und Pflegeheime, in denen sich die Patienten weit überwiegend<br />

in den Innenräumen aufhalten, ist die Nutzung der Außenbereiche weniger<br />

entscheidend, wenngleich die Möglichkeit dazu anzustreben ist. Ein<br />

Kindergartenbetrieb dagegen, bei dem die Außenflächen auf Dauer nicht,<br />

<strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t nicht für auf Kommunikation angelegte Tätigkeiten genutzt werden<br />

können, ist stark eingeschränkt und der Entwicklung der Kinder nicht zuträglich.<br />

In Einrichtungen wie Altenheimen und Rehabilitationskliniken sind die<br />

Menschen in der Regel auf Dauer oder einen langwährenden Aufenthalt<br />

untergebracht und häufig in ihrer Bewegungsfreiheit so eingeschränkt, dass sie<br />

nicht ohne fremde Hilfe außerhalb der Einrichtung Erholung finden können.<br />

Deshalb ist auch für diese Einrichtungen die Möglichkeit der ausgedehnten<br />

IVutzung der Außenbereiche einschließlich Balkonen, Loggien, Terrassen,<br />

Gärten und Parks zu gewährleisten. Einrichtungen dieser Art, die sich innerhalb<br />

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