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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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zugänglich gemacht werden, so dass eine Verinselung verhindert wird.<br />

Außerdem hat die Erörterung der <strong>Stellungnahme</strong> der Senatsverwaltung für<br />

Stadtentwicklung Berlin am 28.052001 ergeben, dass die Angaben zu<br />

Waldverlusten in der UVS nach unten korrigiert werden müssen. Durch die<br />

Anbindung an die Görlitzer Bahn entstehen Waldverluste in Höhe von 5,7 ha<br />

anstatt 9 ha. Eine Verlagerung der Sicker- und Regenrückhaltebecken wurde<br />

von den TdV zunächst abgelehnt; im Erörterungstermin am 10.052001, S. 16,<br />

dann hinsichtlich der Regenrückhaltebecken aber doch zugesagt.<br />

Auch hier steht eine förmliche Änderung der Planungen hinsichtlich<br />

Zugänglichmachung <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> im Gleisdreieck noch aus. Die<br />

Anhörungsbehörde empfiehlt, die Verminderung der Erholungsfunktion <strong>des</strong><br />

Waldstückes innerhalb <strong>des</strong> Dreiecks kritisch zu prüfen. Es ist fraglich, ob<br />

eingerahmt von befahrenen Schienensträngen noch eine Erholungsfunktion<br />

gegeben ist und ob die Lebensraumeignung für die Fauna dort nicht<br />

beeinträchtigt wird. Dabei sind Alternativkonzepte wie Verlegung der Trasse und<br />

Untertunnelurig mit in die Betrachtung einzustellen.<br />

Hinsichtlich der Regenrückhaltebecken müsste die zugesagte Verlegung<br />

ebenfalls durchgeplant und als Änderung in den Antrag eingebracht werden.<br />

Ansonsten müsste von den TdV hinsichtlich der Siekerbecken genauer<br />

dargestellt werden, inwiefern eine Verlagerung angesichts <strong>des</strong> nach 5 26 a<br />

IVatSchGBln besonders geschützten Erlenbruchwal<strong>des</strong> unvertretbar erscheint.<br />

3. Kritik im Bereich der Kompensation durch Ausgleichs- und<br />

Ersatzmaßnahmen (55 12, 13 BbgNatSchG; 5914, 15<br />

NatSchGBln)<br />

3.1 Fehlen<strong>des</strong> Gesamtkonzept<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> MLUR sind die vorgeschlagenen Maßnahmen zu stark<br />

zersplittert. Es soll ein zusammenhängen<strong>des</strong> Maßnahmenkonzept vorgelegt<br />

werden in dem sich neue Biotopverbundsysteme entwickeln können. Das<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmenkonzept entspricht nicht den<br />

übergeordneten Vorgaben der Landschaftsplanung. Maßnahmenkonzepte<br />

sollen entsprechend der Landschaftsplanung in den Schwerpunktbereichen<br />

Nuthegraben-Notteniederung und Naturpark Dahme-Hei<strong>des</strong>een geplant werden<br />

(Abs. 233 ff.).<br />

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