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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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42 . Amt für Forstwirtschaft Königs Wusterhausen<br />

Das Amt für Forstwirtschaft Königs Wusterhausen (AfF) wendet sich vorrangig<br />

gegen die aus seiner Sicht unvollständige Darstellung und Beurteilung der vom<br />

Vorhaben betroffenen forstwirtschaftlichen Flächen, die zur Folge habe, dass<br />

die Planung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen unzureichend sei.<br />

Das AfF fordert:<br />

- die Erweiterung <strong>des</strong> LBP um eine Themenkarte Wald, die den aktuellen<br />

Bestand und die Flächen, die dauerhaft oder zeitweise in Anspruch<br />

genommen werden, sowie die Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> und die<br />

Ausgleichsmaßnahmen hinsichtlich Pflichtersatz bzw. waldbaulicher<br />

Maßnahmen beinhalten solle;<br />

.<br />

- die Erstellung einer Übersicht sämtlicher umzuwandelnder<br />

forstwirtschaftlicher Flächen anhand der übergebenen Formulare;<br />

- die Bilanzierung der Ersatz- und Ausgleichsflächen getrennt nach den zu<br />

erwartenden Funktionsverlusten <strong>des</strong> ruhenden und vorhandenen Wal<strong>des</strong>;<br />

- die Abstimmung der Rodungspläne mit den Bauablaufplänen;<br />

- eine Kompensation durchschnittlich im Verhältnis von 1 : 3; wobei die<br />

Vorqualität <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> entscheidend sein soll;<br />

- die Überprüfung der Aufforstungsflächen hinsichtlich ihrer Eignung,<br />

Verfügbarkeit und Durchführbarkeit der Maßnahme;<br />

- eine Variantenprüfung über die Aufteilung der Wassermenge auf<br />

Zülowgraben und Glasowbach, um die Eingriffe in den Naturraum durch die<br />

Niederschlagswasserableitung deutlich zu verringern; der vorgesehenen<br />

Regenwasserableitung mit dem Gewässerausbau im Bereich <strong>des</strong><br />

Glasowbachs werde nicht zugestimmt;<br />

- zu den Wegeplanungen äquivalente Alternativlösungen oder entsprechende<br />

Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen auszuarbeiten;<br />

- Prüfung von Alternativvarianten zur Umverlegung der 110 kV-Leitung<br />

nördlich der Waldflächen <strong>des</strong> Kienitzberges (z.B. Führung neben der<br />

B 96 alt), um erhebliche Beeinträchtigungen der Avifauna zu vermeiden;<br />

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