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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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Der Rückgang der Immobilienpreise liegt im Bereich <strong>des</strong>sen, was die Gutachter<br />

der TdV für . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . festgestellt haben. Es wird insgesamt auf die oben<br />

und Nr. 3 enthaltenen Ausführungen verwiesen. Eine daüber hinausgehende<br />

Betroffenheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . kann nicht festgestellt werden.<br />

Die zu erwartenden Lärmimmissionen lassen ebenfalls keine über das<br />

allgemeine Maß hinausgehende Betroffenheit erkennen.<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Es ist bei der<br />

Beurteilung der Situation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . zu berücksichtigen, dass zwar<br />

die Häufigkeit der Überflüge und die Dauerschallbelastung zunehmen, die<br />

Maximalpegelwerte im Bereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . wegen <strong>des</strong> Einsatzes lärmärmerer<br />

Luftfahrzeuge ausweislich der Prognosen der TdV in der Spitze künftig<br />

zurückgehen werden. Zur Beurteilung der Lärmimmission wird auf die<br />

Ausführungen <strong>zum</strong> Thema V. verwiesen.<br />

73. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Die TdV sehen keine besondere Betroffenheit<br />

.<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die<br />

erwartete Lärmbelastung läge mit Leg3 60 dB(A) tags außen, weniger als eine<br />

Überschreitung von Maximalpegeln von L,,, 75 dB(A) nachts außen<br />

unabhängig von der vorherrschenden Windrichtung, nicht in einem Bereich, in<br />

dem besondere Maßnahmen gefordert sind.<br />

Der von den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . vorgetragene Wertverlust ihres Grundstücks liegt<br />

am Rand <strong>des</strong>sen,, was die Gutachter der TdV für . . . . . . . . . . . . . . . . . . festgestellt haben,<br />

nämlich bis zu 30 - 40 %. Die Situation der . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . unterscheidet sich<br />

nicht in rechtlich bedeutsamer Weise von der der übrigen Grundeigentümer in<br />

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