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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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seien und die Finanzkraft der Gemeinde schwinden würde. Auch das<br />

zunehmende Katastrophenrisiko durch eine erhöhte Anzahl an<br />

Flugbewegungen, die Zunahme <strong>des</strong> Schienen- und Straßenverkehrs und der<br />

erhebliche Wertverlust für Grundstücke in der Gemeinde sprächen gegen das<br />

Ausbauvorhaben. Sie befürchtet infolge <strong>des</strong> Projekts vor allem dauerhafte<br />

Beschränkungen der gemeindlichen Handlungsfreiheit, erhebliche Folgekosten<br />

und Einschnitte in die soziale Gemein<strong>des</strong>truktur (kulturelle Veranstaltungen,<br />

Heimatpflege oder Freizeiteinrichtungen). Die gemeindliche Planungshoheit<br />

werde in unzulässiger Weise eingeschränkt, auch weil die lan<strong>des</strong>planerischen<br />

Grundlagen wie LEP <strong>eV</strong>, LEPro, oder LEP SF fehlten. Dazu wird auf die<br />

Entscheidungen <strong>des</strong> Oberverwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) zu diesen<br />

Planwerken verwiesen.<br />

Unabhängig von der grundsätzlichen Ablehnung <strong>des</strong> Projektes, käme eine<br />

Zulassung aus Sicht der amtsfreien Gemeinde Eichwalde darüber hinaus nur in<br />

Betracht, wenn insbesondere folgende Forderungen erfüllt würden:<br />

Erstellung einer neuen Verkehrsprognose, die die tatsächliche Entwicklung<br />

und die verkehrspolitischen Vorgaben berücksichtigt;<br />

Einbeziehung von Standortalternativen in das Verfahren und Untersuchung<br />

der Standortalternativen;<br />

Berücksichtigung der <strong>Ergebnis</strong>se <strong>des</strong> Raumordnungsverfahrens BBI von<br />

1994;<br />

Bestimmung eines Nachtflugverbots;<br />

Gesonderte Berechnung der Lärmpegel nach der LAI-Leitlinie für jede<br />

Betriebsrichtung (100 : 100);<br />

Erarbeitung eines detaillierten Schallimmissionsplans, der durch geeignete<br />

Maßnahmen eine nachhaltige Belastungsminderung im Innen- und<br />

Außenbereich bewirkt;<br />

Installierung eines Schallmessnetzes mit automatischen Pegelschreibern<br />

während der Bauzeit am Rande der umliegenden Bebauung;<br />

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