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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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1.2.2 Eingriffe in Fauna durch Lärm nicht ausreichend untersucht<br />

Verschiedene Träger öffentlicher Belange, wie das Lan<strong>des</strong>büro anerkannter<br />

Naturschutzverbände (Abs. 13, 14 und 35, 36), der Gemeinde Groß Kienitz<br />

(Abs. 43), der Gemeinde Diedersdorf (Abs. 150), sowie viele Einwender und<br />

Betroffenen äußern sich kritisch hinsichtlich fehlender Untersuchungen zur<br />

Beeinträchtigung der Fauna (vor allem Avifauna) und von gemeldeten FFH- und<br />

IBA-Gebieten durch betriebsbedingte Auswirkungen wie Lärm.<br />

In der UVS - N 6, Seite 156 - werden zur Frage der Verlärmung von<br />

Tierlebensräumen nur zwei empfindlichen Gebiete innerhalb der Leq3 65 dB(A)<br />

Isolinie dargestellt. Insbesondere werden Aussagen zur Nordhälfte <strong>des</strong> NSG<br />

Waltersdorfer Flutgrabenaue und dem Bereich Groß Kienitz getroffen. Hier wird<br />

auf störungsempfindliche Vogelarten hingewiesen. Eine Aussage zu anderen<br />

Dauerschallbelastungen fehlt jedoch. Die TdV weisen darauf hin, dass die<br />

Lärmwirkungen noch unerforscht seien und nur für einige Tierarten abgeschätzt<br />

werden könnten. Es wird zwar angegeben, dass der Untersuchungsraum<br />

innerhalb einer relevanten Lärmbelastung liege, aber es wird auf den<br />

Gewöhnungseffekt gegenüber Lärmreizen hingewiesen. Negative<br />

Auswirkungen auf die Bestände sollen mit einem Vogelmonitoring erfasst<br />

werden. Als Kompensationsfaktor für die Funktionsminderung der Lebensräume<br />

für empfindliche Tierarten wird ein Ausgleich von 1 : 0,5 bis 1 : 0,25 im LBP<br />

eingestellt.<br />

Die TdV haben in den Erwiderungen Darstellungen zu weiteren im Antrag nicht<br />

gesondert untersuchten FFH-Gebieten, NSG und anderen hochwertigen<br />

Gebieten nachgetragen. Die TdV sehen dies als FFH-Vorprüfung. Die einzelnen<br />

Auswirkungen <strong>des</strong> Vorhabens auf diese Gebiete werden dort nochmals<br />

dargestellt - unter anderem auch die Lärmwirkungen.<br />

Die von den TdV als Vorprüfung bezeichneten Darstellungen erscheinen<br />

hinsichtlich der Avifauna allerdings recht schematisch. Als Eckwerte wird davon<br />

ausgegangen, dass ab einer Flughöhe von über 600 m und einem seitlichen<br />

Abstand von über 700 m nicht mit Beeinträchtigungen zu rechnen ist. Auf<br />

andere beeinflussende Faktoren, wie die Attraktivität <strong>des</strong> Lebensraums, die<br />

Störempfindlichkeit der vorkommenden Vogelarten und Ähnliches wird nicht<br />

näher eingegangen. Besonders hinsichtlich <strong>des</strong> Gebiets Rangsdorfer See, der<br />

im Einflussbereich von zwei Kurzabflugstrecken liegt und direkt überflogen wird,<br />

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